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Tödlicher Gewaltexzess in Unterkunft: Lange Haftstrafen

In einer Hamburger Flüchtlingsunterkunft kommt es aus ungeklärten Gründen zu einem Gewaltexzess. Ein 61-jähriger Ukrainer stirbt. Zwei Mitbewohner müssen nun für lange Zeit in Haft bleiben.
Prozess um Totschlag in Flüchtlingsunterkunft
Die beiden Angeklagten (2.v.l und M) sitzen vor der Urteilsverkündung in einem Saal des Hamburger Strafjustizgebäudes. © Bernhard Sprengel/dpa

Knapp ein Jahr nach tödlichen Schlägen auf einen ukrainischen Flüchtling und der schweren Misshandlung eines weiteren Ukrainers hat das Landgericht Hamburg zwei Männer zu langen Haftstrafen verurteilt. Ein 51 Jahre alter Angeklagter muss für zwölf Jahre ins Gefängnis, ein 44 Jahre alter Mitangeklagter für elf Jahre. Die Große Strafkammer sprach die beiden Aserbaidschaner am Montag wegen Totschlags sowie versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Streit aus unbekanntem Anlass

Die vier Männer teilten sich eine Dreizimmerwohnung in einer Flüchtlingsunterkunft in Hamburg-Ohlsdorf. Die beiden Ukrainer hatten nach Angaben des Gerichts im Herbst 2022 jeder ein Zimmer bezogen. Im Januar 2023 folgten die beiden Aserbaidschaner, die sich das dritte Zimmer teilten. Am Abend des 16. Februars 2023 kam es zu einem Streit zwischen den beiden Angeklagten und einem 61-jährigen Ukrainer. Den Anlass oder die Gründe für den Streit konnte das Gericht nicht klären, wie die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas sagte. Alle vier Männer seien erheblich betrunken gewesen.

Schläge mit Metallstange auf Kopf und Oberkörper

Die beiden Angeklagten hätten den 61-Jährigen mit einer Metallstange auf Kopf und Oberkörper geschlagen und mit Fußtritten traktiert. Durch den Lärm sei der 66-Jährige wach geworden. Er habe seinem Landsmann zu Hilfe kommen wollen, indem er den 51-jährigen Angeklagten an der Schulter packte. Daraufhin sei er selbst geschlagen und schwer verletzt worden. Er habe versucht, in sein Zimmer zu flüchten. Doch als er die Tür von innen abschließen wollte, seien die Angreifer hereingestürmt. Der 66-Jährige, der wegen Rückenbeschwerden auf Gehhilfen angewiesen ist, habe sich nicht wehren können. Auf dem Boden liegend habe er sich zusammengekauert und sei weiter misshandelt worden, bis die Metallstange zerbrach. Die Angeklagten hätten mit den Schlägen und Tritten aufgehört und ihn blutüberströmt zurückgelassen.

Nachbarn rufen Polizei

Nachbarn alarmierten die Polizei, die kurz darauf die beiden Angeklagten festnahm. Der 61-jährige Ukrainer starb wenig später in der Notaufnahme eines Krankenhauses. Er hatte zahlreiche schwere Verletzungen und Brüche erlitten. Todesursache seien inneres Verbluten, Atemversagen und Lungenkollaps gewesen, sagte Woitas. Sein 66-jähriger Landsmann musste vor allem wegen zahlreicher Kopfverletzungen mehrere Tage stationär behandelt werden.

Gericht glaubt Angeklagten nicht

Die Angeklagten hatten angegeben, zuerst seien die beiden Ukrainer in Streit geraten, sie hätten nur schlichten wollen und seien dabei selbst angegriffen worden. Dem schenkte das Gericht keinen Glauben. Die Kammer sei dagegen uneingeschränkt der Aussage des 66-jährigen Nebenklägers gefolgt, erklärte Woitas. Der ausgebildete und teilweise noch aktive Journalist habe bei der Polizei und vor Gericht ausführlich und konsistent ausgesagt. Die Strafkammer habe den Eindruck gewonnen, dass er ein gutmütiger und intelligenter Mensch sei.

Ukrainer waren befreundet

Der 66-Jährige habe berichtet, dass er mit seinem Landsmann befreundet gewesen sei und sie sich die Hausarbeit geteilt hätten, sagte Woitas. Sie hätten viel und auch mal kontrovers über den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine diskutiert. Dass sie deswegen in Streit geraten sein könnten - wie die Verteidigung nahe gelegt habe -, sei an den Haaren herbeigezogen, sagte die Richterin.

Gewaltexzess, aber kein Mord

Es habe in dem Prozess nicht Aussage gegen Aussage gestanden. Die Spurenlage, die Art der Verletzungen, Blutspritzer an der Kleidung des 51-Jährigen und Metallsplitter an seiner Hand passten zur Darstellung des Nebenklägers. Woitas sprach von einem Gewaltexzess. «Die Art der Tatausführung war äußerst brutal.» Darum habe das Gericht auch eine Verurteilung wegen Mordes geprüft. Aber auch das Mordmerkmal der Grausamkeit sei nicht erfüllt. Aus juristischer Sicht sei nicht sicher nachzuweisen, dass der Tod des 61-Jährigen besonders qualvoll war.

Die beiden Angeklagten wurden jeweils wegen gemeinschaftlicher Taten verurteilt. Dabei sei unklar geblieben, ob der Jüngere auch mit der Metallstange schlug. Darum bekam er ein Jahr weniger Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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