Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Tödlicher Methadon-Drink: Lebenslange Haftstrafen

Drei Männer sollen einem 39-Jährigen heimlich Methadon ins Getränk gemischt und ihn dann bestohlen haben. Das Opfer starb an einer Überdosis. Dafür müssen sie nun lebenslang ins Gefängnis.
Urteil im Prozess um tödlichen Methadon-Drink erwartet
Der Schriftzug «Strafjustizgebäude» ist über dem Eingang zum Landgericht Hamburg in Stein gemeißelt. © Markus Scholz/dpa

Das Verfahren «offenbare Abgründe» - nicht nur in Bezug auf die Angeklagten, sondern auch in Bezug auf die Zeugen, die «aus falsch verstandener Solidarität» für die Angeklagten ausgesagt hätten: Die Vorsitzende Richterin fand am Dienstag deutliche Worte für den Prozess, der seit Ende Dezember vor dem Landgericht Hamburg verhandelt wurde und der nun mit einem harten Urteil zu Ende ging: Wegen gemeinschaftlichen Mordes und Raubes mit Todesfolge wurden die drei Angeklagten zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Sie sollen gemeinschaftlich und aus Habgier einem 39-jährigen Mann heimlich Methadon verabreicht haben, um ihn auszurauben.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Angeklagten im Alter von 41, 38 und 26 Jahren am Abend des 13. April 2023 in der Wohnung eines Angeklagten gemeinsam mit dem 39-Jährigen zunächst Alkohol getrunken und Kokain konsumiert haben. Ohne sein Wissen sollen sie ihm dann Methadon in das Getränk gemischt haben. Er starb an einer Überdosis. Methadon ist ein künstlich hergestelltes Opioid, das eingesetzt wird, um Heroin zu ersetzen oder auch, um starke Schmerzen zu behandeln. Die Angeklagten - ein Serbe, ein Syrer und ein Deutscher - hatten nach der Tat seine Armbanduhr und Bargeld in unbestimmter Höhe gestohlen und später auch Gegenstände aus seiner Wohnung geraubt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für alle drei Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch.

Das 39-jährige Opfer habe ein «freundliches und offenes Wesen» gehabt und sei in der Altenpflege tätig gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Der Mann sei jedoch auch labil gewesen und habe jemanden gebraucht, der ihn beschützte. In seinem Streben nach Anerkennung habe er damit geprahlt, dass er angeblich ein Vermögen von rund 100 000 Euro besitze. Ein bis zwei Mal im Monat sei er auf Kneipentour gegangen und habe dann auch Alkohol und Kokain konsumiert. Oft habe er eine Kneipe in Hamburg-Steilshoop besucht, die bekannt dafür ist, dass in den Kellerräumen Drogen gehandelt und konsumiert werden.

Auch die drei Angeklagten verkehrten dort, tranken Alkohol und konsumierten Drogen. Der 26-Jährige nahm an einem Methadonersatzprogramm teil, das er aber nicht abschloss. Keiner von ihnen sei einer Arbeit nachgegangen, sagte die Richterin. Am 13. April 2023 habe der 39-Jährige die Angeklagten bei seiner Kneipentour getroffen, zu denen er keine Bindung hatte, die aber von dem angeblichen Vermögen von 100.000 Euro gehört hatten. Zusammen schmiedeten die drei einen Plan, wie sie den labilen 39-Jährigen ausnutzen konnten.

Zunächst konnten sie den 39-Jährigen überreden, ihnen Geld von seinem Konto zu überweisen. Als das jedoch nicht mehr klappte, hätten sie den Plan gefasst, ihn mit Methadon zu betäuben und dann auszurauben. «Dabei war ihnen klar, dass die Verabreichung von Methadon zum Tod führen konnte», sagte die Richterin. Das hätten die drei Angeklagten «billigend in Kauf genommen». Ihr Plan sei es gewesen, die Verabreichung des Methadons wie eine Überdosis aussehen zu lassen, was ihnen auch beinahe gelang. Als Polizeibeamte den Leichnam des 39-Jährigen am Morgen des 15. Aprils fanden, gingen sie zunächst von einer Überdosis aus. Erst nach Zeugenaussagen, die von Fremdeinwirkung sprachen, wurden Mordermittlungen aufgenommen.

Die Einlassungen der Angeklagten seien nicht plausibel und schlüssig gewesen. «Es waren lediglich unwahre Schutzbehauptungen», sagte die Richterin. Hier habe sich die «Unverfrorenheit, Skrupellosigkeit und Habgier» der Angeklagten offenbart. Die Indizien seien in der Gesamtschau eindeutig gewesen und hätten belegt, dass die Angeklagten schuldig sind. Auch zwei Zeugen berichteten, dass die Angeklagten gegenüber Dritten von ihrer Tat erzählt hatten. Ihnen glaubte das Gericht - im Gegensatz zu den Zeugen, die «aus falsch verstandener Solidarität» für die Angeklagten ausgesagt hätten.

© dpa ⁄ Carola Große-Wilde, dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Finale der ProSieben-Show
Tv & kino
«Der Floh» gewinnt «The Masked Singer»: «War das geil!»
Spanische Royals
People news
Neue Familienfotos der spanischen Royals
Trying
Tv & kino
Das sind die Streaming-Tipps für die Woche
Online-Plattform X
Internet news & surftipps
Musk lässt Twitter-Webadressen auf x.com umleiten
Unechte Karettschildkröte schwimmt im Meeresmuseum von Stralsund
Das beste netz deutschlands
So gelingen Fotos durch die Glasscheibe eines Aquariums
KI Symbolbild
Internet news & surftipps
Europarat verabschiedet KI-Konvention
Roberto De Zerbi
1. bundesliga
Eberl schließt De Zerbi indirekt als Bayern-Trainer aus
Ein Balkonkraftwerk in München
Wohnen
Wie melde ich mein neues Balkonkraftwerk an?