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Zahl der Klageeingänge bei den Sozialgerichten steigt wieder

Einige Jahre lang sank die Zahl der Klageeingänge bei den Sozialgerichten langsam, aber stetig. Nun gehen wieder mehr Verfahren ein.
Landessozialgericht Schleswig
Blick auf die Tafel und das Gebäude des Landessozialgerichts. © Carsten Rehder/dpa/Symbolbild

Die Zahl der neu eingegangenen Klagen an den Sozialgerichten in Schleswig-Holstein ist im vergangenen Jahr erstmals seit Jahren wieder leicht gestiegen. Seit 2011 habe es bis auf eine Ausnahmen 2018/19 eine relativ kontinuierliche Kurve nach unten gegeben, die 2023 wieder leicht angestiegen seien, sagte die Sprecherin des Landessozialgerichts, Katrin Gebhardt, am Donnerstag in Schleswig.

So gingen im vergangenen Jahr 7411 Verfahren ein, nach 7212 Klagen im Jahr 2022. 2011 waren es noch 14.527 gewesen. Die Zahl der eingegangenen Berufungen am Landessozialgericht stieg 2023 auf 716 Fälle (2022: 716).

Erfreulich sei, dass es der gelungen ist, die Altfälle weiter abzuarbeiten, sagte Gebhardt. Ende 2023 waren insgesamt 13.590 Klageverfahren an den Sozialgerichten anhängig, 1860 weniger als Ende 2022. Auch am Landessozialgericht ist diese Zahl weiter rückläufig.

Die Dauer der Verfahren ist weiterhin hoch. Sie liegt an den Sozialgerichten Kiel, Lübeck, Itzehoe und Schleswig durchschnittlich bei 23,6 Monaten und am Landessozialgericht bei 26,4 Monaten. «Das ist vollkommen unbefriedigend», sagte Gebhardt. «Für die Kläger und für uns auch.»

Mit Skepsis blickt die scheidende Präsidentin des Landessozialgerichts, Christine Fuchsloch, auf die neue Ausgestaltung der Leistungen für Kinder als Kindergrundsicherung. Das berechtigte Ziel der Reform sei, Leistungen für Kinder einfacher und unbürokratischer zu gewähren. Die Kindergrundsicherung soll bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder den Kinderzuschlag bündeln.

Fuchsloch, die zum 1. März ihre neue Stelle als Präsidentin des Bundessozialgerichts antritt, befürchtet indes, dass für die meisten Familien der bürokratische Aufwand steigt. Zudem sieht Fuchsloch das System des «gespaltenes Rechtsweg» kritisch: Demnach sind den bisherigen Plänen zufolge die Sozialgerichte nicht allein für die Kindergrundsicherung zuständig, bis zu einem Betrag von 300 Euro sind zunächst die Finanzgerichte zuständig.

© dpa
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