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Arbeitsgericht: Lokführergewerkschaft darf streiken

Am Arbeitsgericht Frankfurt wollte die Bahn den erneuten Lokführerstreik stoppen - und scheitert in erster Instanz. Auf Millionen Passagiere kommen damit wieder Behinderungen zu.
GDL-Streik bei der Bahn - Rangierbahnhof Maschen
Güterwaggons stehen auf dem Gelände vom Rangierbahnhof Maschen. © Bodo Marks/dpa

Der Lokführerstreik der Gewerkschaft GDL darf zunächst wie geplant bis Mittwochmorgen stattfinden. Die Deutsche Bahn scheiterte vorerst mit dem Versuch, den Ausstand mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Montagabend eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf ab. Der Ausstand sei rechtmäßig und nicht unverhältnismäßig, sagte Richterin Stephanie Lenze. Die Bahn kündigte an, gegen den Entscheid Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht einzulegen. Darüber soll laut Unternehmen am Dienstag entschieden werden. Ein genauer Termin stand zunächst nicht fest.

Die GDL begann mit ihrem Streik im Güterverkehr am Montag um 18.00 Uhr. Im Personenverkehr soll er am Dienstag um 2.00 Uhr losgehen. Erneut soll es dann für 24 Stunden zu weitreichenden Einschränkungen im Fern- und Regionalverkehr kommen.

Die GDL hatte am Sonntagabend zum nächsten Streik im laufenden Tarifkonflikt mit der Bahn aufgerufen. Es ist der sechste Arbeitskampf im seit Monaten schwelenden Tarifkonflikt. Knackpunkt ist die Forderung der Gewerkschaft nach einer 35-Stunden-Woche für Schichtarbeiter ohne finanzielle Einbußen.

Kurzfristiger Streikaufruf ärgert Bahn

Die GDL hatte den Streik deutlich kurzfristiger angekündigt als die vorigen Arbeitskämpfe. Mit solchen «Wellenstreiks» will Gewerkschaftschef Claus Weselsky den Druck auf die Bahn erhöhen. Die Bahn hatte die «viel zu kurze Vorlaufzeit von nur 22 Stunden» zu dem Streik scharf kritisiert. Diese sei für die Fahrgäste eine «blanke Zumutung».

Die Bahn versuchte im laufenden Konflikt schon einmal, einen Arbeitskampf der GDL juristisch zu verhindern, hatte dabei aber in zwei Instanzen keinen Erfolg.

Streiks zu Ostern nicht ausgeschlossen

Bahnvertreter Florian Weh betonte vor dem Arbeitsgericht, der Konzern könne sich eine Wiedereinstiegsvereinbarung in Verhandlungen vorstellen - auf Basis des jüngsten Kompromissvorschlags der Moderatoren Thomas de Maizière und Daniel Günther - oder den Einstieg in eine formale Schlichtung. Die GDL forderte ein weiteres Entgegenkommen und zeigt sich nicht dazu bereit, den Streik abzubrechen.

Nach erneut gescheiterten Verhandlungen hatte die Bahn die Gewerkschaft Ende vergangener Woche zu weiteren Gesprächen aufgerufen. Die GDL knüpfte diese an die Bedingung, dass die Bahn ein neues Angebot vorlegen müsse. Das Ultimatum der Gewerkschaft an die Führung des Konzerns lief am Sonntagabend gerade etwas über zwei Stunden ab, da kündigte die GDL den Streik an.

Die Gewerkschaft kämpft um höhere Gehälter und weniger Arbeitszeit. Knackpunkt ist die Forderung, dass Schichtarbeiter für das gleiche Geld 35 statt 38 Stunden in der Woche arbeiten sollen. In einer Moderation hatte die Bahn einen Kompromissvorschlag akzeptiert. Dieser sah vor, die Arbeitszeit bis 2028 in zwei Schritten auf 36 Stunden zu senken. Die GDL lehnte ab und ließ die Gespräche scheitern.

© dpa
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