Der angeklagte Pole war der Polizei aufgefallen, als er mit 165 Stundenkilometern auf dem Frankfurter Alleenring unterwegs war. Späteren Ermittlungen zufolge war er dabei erheblich alkoholisiert. Während der Fahrt nahm er sich selbst per Video auf und kommentierte die Aufzeichnung mit deutlich verwaschener Stimme, wie es in der Anklage heißt.
Am ersten Verhandlungstag räumte der Angeklagte lediglich die Trunkenheitsfahrt ein. Die von der Staatsanwaltschaft angenommene Tötungsabsicht bestritt er dagegen. Die Polizei hatte sich seinerzeit an seine Fersen geheftet und ihn in der Nähe seiner Wohnung gestellt. Er flüchtete laut Anklage mit quietschenden Reifen. Nach seiner Festnahme stellte sich heraus, dass er wegen einer anderen Straftat unter laufender Bewährung stand.
Die Schwurgerichtskammer hat vorerst vier weitere Verhandlungstage bis Mitte November terminiert.