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Bisher keine größeren Polizeieinsätze nach Cannabis-Freigabe

Seit 1. April ist Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen. Größere Zwischenfälle wurden laut Polizei in den ersten Tagen nicht bekannt.
Cannabis-Legalisierung
Ein Joint klemmt in einem Aschenbecher. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Dem Landeskriminalamt sind nach eigenen Angaben in den ersten Tagen nach der Cannabis-Freigabe keine größeren Einsatzmaßnahmen der Polizei oder Zwischenfälle in Hessen bekannt. Die konkreten Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelungen seien von der Ausgestaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und Verwaltungsvorschriften abhängig, erklärte das LKA. «Grundsätzlich ist nicht mit einer Entlastung, sondern weiterhin mit einem hohen Aufwand für die Polizei zu rechnen», sagte ein Sprecher. Die Neuerungen führten zu einem erheblichen behördlichen Kontrollaufwand und zu zahlreichen neuen Streitfragen.

Legal ist seit dem 1. April der Besitz von 50 Gramm Cannabis in einer Wohnung und 25 Gramm im öffentlichen Raum. Bei geringfügiger Überschreitung könnten Bußgelder verhängt werden, bei einem Besitz von mehr als 60 Gramm handele es sich um eine Straftat, teilte das LKA mit. Delikte wie die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss berauschender Substanzen seien unverändert relevant.

In den vergangenen Tagen hatten mehrere hessische Polizeipräsidien gewarnt, dass Cannabis ebenso wie Alkohol ein Rauschmittel sei, das die Sinne trübe und die Reaktionsfähigkeit im Straßenverkehr beeinflusse. Für das Führen von Fahrzeugen sei aktuell ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Werde dieser Wert überschritten und im Körper nachgewiesen - was noch mehrere Tage nach einem Konsum möglich sei - drohten eine Geldbuße, ein Punkteeintrag sowie die Verhängung eines Fahrverbotes. Bei Verkehrsunfällen sei zudem mit zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen zu rechnen.

© dpa
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