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Frau tötet Ehemann: Freispruch wegen Schuldunfähigkeit

Mit mehreren Hämmern und Messern geht eine 79-jährige Frau auf ihren Mann los, der schlafend im Bett liegt. Er stirbt. Jetzt ist das Urteil in diesem außergewöhnlichen Fall gesprochen worden.
Gerichtsgebäude Hanau
Das Gerichtsgebäude in der Hanauer Nußallee. © Michael Bauer/dpa

Eine Frau, die ihren schlafenden Ehemann mit Hammerschlägen und Messerstichen getötet hat, ist wegen Schuldunfähigkeit vom Mordvorwurf freigesprochen worden. Das Landgericht Hanau ordnete am Dienstag die Unterbringung der 79 Jahre alten, psychisch kranken Frau in der Psychiatrie an.

Es war nach Worten des Vorsitzenden Richters Mirko Schulte eine Tat in einem wahnähnlichen Zustand. «Sie hat das Unrecht ihres Tuns nicht verstanden», sagte er in seiner Urteilsbegründung. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten zuvor übereinstimmend von einem «außergewöhnlichen Fall» gesprochen und ebenso übereinstimmend die Überstellung der Frau in eine psychiatrische Klinik gefordert.

An der Täterschaft der gebürtigen Philippinerin mit deutscher Staatsbürgerschaft bestand für das Schwurgericht kein Zweifel: Mit drei Hämmern hatte sie im vergangenen Mai in ihrem Haus in Hasselroth (Main-Kinzig-Kreis) 15 Mal auf ihren schlafenden Mann eingeschlagen und anschließend mit mehreren Messern auf ihn eingestochen.

Der 85-Jährige hatte nach Ansicht des Gerichts zwei Gesichter: Er sei ein «Kavalier der alten Schule» gewesen - höflich und sehr ordnungsliebend. Auf der anderen Seite soll er laut Zeugenaussagen auch streitlustig gewesen sein und seine Frau häufig lautstark beleidigt haben.

Die ehemalige Krankenschwester handelte laut Staatsanwalt Oliver Piechaczek aus aufgestauter Wut über die ihr immer wieder zugefügten Demütigungen. Trotz ihrer zarten Statur und Gebrechlichkeit - sie erschien mit einem Rollator vor Gericht und hatte eine Dolmetscherin an ihrer Seite - bestehe kein Zweifel, dass sie in der Lage gewesen sei, mit drei Hämmern sowie mit Messern aus der Küche ihren Mann anzugreifen, sagte er in seinem Plädoyer. Das habe sie in einem geistigen Zustand getan, in dem sie «wegen vaskulärer Demenz nicht weiter einsichtsfähig» war.

© dpa
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