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Gerichtsbeschluss: Heimunterbringung von Kind unrechtmäßig

Ein Mädchen will keinen Kontakt zum Vater. Eine Unterbringung im Heim sollte das ändern. Dieses Vorgehen hat das OLG nun allerdings als rechtswidrig beurteilt.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Der Gebäudetrakt, in dem das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt seinen Sitz hat. © Arne Dedert/dpa/Archivbild

Ein Kind darf nicht in einem Heim untergebracht werden, weil es keinen Kontakt zum Vater will und die Mutter es mutmaßlich zum Kontaktabbruch mit dem Vater drängt. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt gefällt, wie es am Montag bekannt gab. In dem Fall ging es demnach um ein Mädchen, dass im Haushalt seiner Mutter aufgewachsen war. Im Alter von sieben Jahren verweigerte das Kind plötzlich den Kontakt zum Vater. «Die Mutter war davon ausgegangen, dass es zwischen Vater und Tochter zu sexuell getönten Vorfällen gekommen war», hieß es vom Gericht. Ein Sachverständigengutachten widerlegte dies jedoch. Die Ablehnung des Mädchens sei maßgeblich auf eine Beeinflussung durch die Mutter zurückgegangen, befand der Senat damals.

Der Vater des Mädchens hatte zudem nach jahrelangem Streit beantragt, ihm die Fürsorge zu übertragen. Da es wegen der absoluten Verweigerung des Mädchens nicht möglich schien, das Kind in seinen Haushalt zu geben, hatte das Amtsgericht das zu diesem Zeitpunkt neunjährige Kind in einem Eilverfahren aus dem Haushalt der Mutter genommen und in ein Kinderheim gegeben. Während der Zeit im Heim sollte sich «das Kind dahin stabilisieren, dass es die unerklärliche Kontaktverweigerung zum Vater aufgeben würde.» Sie durfte ihre Mutter in der Zeit nicht sehen.

Dies war nicht rechtmäßig, wie nun das Oberlandesgericht entschied. Die Wünsche und Vorstellungen des Kindes völlig zu ignorieren, stelle eine nicht zu vertretende Grundrechtsverletzung dar. Eine besondere Rolle spielte für die Entscheidung, dass es keine Anhaltspunkte für eine schlechte Versorgung durch die Mutter gab. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

© dpa
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