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Mehr als 930 Petitionen erreichen 2023 die Abgeordneten

Mit einer Petition kann jeder Bürger sein Anliegen beim Landtag vorbringen. Nun liegt der neue Bericht des Petitionsausschusses vor. Eine Eingabe zum Thema Tauben hatte besonders viele Unterstützer.
Tauben
Tauben balgen sich auf der Frankenallee in Frankfurt um Brot, welches den Tieren von einem Passanten hingeworfen wurde. © Boris Roessler/dpa

Den Petitionsausschuss des hessischen Landtags haben im zurückliegenden Jahr 935 Eingaben zu ganz unterschiedlichen Themen erreicht. Die mit Abstand meisten Unterschriften trug eine Petition, mit der sich die Unterstützer für die Einrichtung betreuter Taubenschläge in Limburg an der Lahn starkmachen. Das geht aus dem Bericht des Petitionsausschusses 2023 hervor, der vom Vorsitzenden Oliver Ulloth (SPD) am Mittwoch im Parlament in Wiesbaden vorgestellt wurde.

In einer Bürgersprechstunde hätten sich die Petentinnen dafür eingesetzt, die Population der Stadttauben in Limburg mithilfe von Taubenschlägen zu kontrollieren. Anlass war ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, einen Falkner mit der Tötung der Tiere zu beauftragen. Das Anliegen der Petentinnen wird von mehr als 70.000 Menschen 
unterstützt. Eine Entscheidung des Ausschusses in der Sache steht noch aus. 

Weitere Anliegen mit besonders vielen Unterschriften beschäftigten sich etwa mit dem Erhalt der Rheinfähre Kornsand im Kreis Groß-Gerau und mit dem Nationalen Naturmonument «Grünes Band», einem Naturgürtel entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Die Zahl der Petitionen ist 2023 im Vergleich zum Vorjahr um rund sieben Prozent zurückgegangen, wie aus dem Bericht hervorgeht. Nach den Worten von Ulloth entspricht dies den statistischen Schwankungen. 

Durch das Petitionsrecht hat jeder Mensch die Möglichkeit, sein Anliegen beim Petitionsausschuss einzubringen. Viele Eingaben befassten sich auch 2023 mit dem Aufenthaltsrecht, aber beispielsweise auch mit dem Justizvollzug oder Rundfunkgebühren. 

Im vergangenen Jahr wurden 929 Petitionen abgeschlossen. Laut Bericht wurde in 93 Fällen den Anliegen ganz und in 55 weiteren Fällen teilweise Rechnung getragen. Mehr als 470 Eingaben habe nicht entsprochen werden können. Dies sei ein Beleg dafür, «dass die Mehrzahl der überprüften Behördenentscheidungen nicht zu beanstanden war», heißt es im Bericht. Die übrigen Petitionen wurden «neutral» abgeschlossen und fielen beispielsweise nicht in die Zuständigkeit des Landtags.

«Das Petitionsrecht repräsentiert die grundlegendste Form der Bürgerbeteiligung und ist ein traditionsreiches Recht», bekräftigte die CDU-Abgeordnete Birgit Heitland. «Dieses Recht ist heute, in Zeiten von Politikverdrossenheit und sinkendem Vertrauen in die Institutionen, aktueller denn je.» Der Obmann der AfD-Fraktion, Maximilian Müger, nannte Petitionen «ein unverzichtbares Werkzeug der Brückenlegung und Distanzverkürzung zwischen Parlamentariern und Bürgern». In der Arbeit des Petitionsausschusses stehe das menschliche Miteinander, der Bürger und seine Anliegen im Vordergrund.

© dpa
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