Hessens CDU-Innenminister Roman Poseck hat die geplanten Regeln für den Einsatz sogenannter Vertrauenspersonen der Polizei in kriminellen Milieus oder Extremisten-Kreisen kritisiert. Die neuen detaillierten Regelungen finden sich in einem Entwurf aus dem Bundesjustizministerium, den das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen hat. Dieser Entschluss sei praxisfern, teilte Poseck der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit. «Er würde die Möglichkeiten der Strafverfolgung spürbar beeinträchtigen.»
Wie bei anderen verdeckten Maßnahmen soll dem Entwurf zufolge auch der Einsatz von V-Personen «einer anfänglichen und einer fortlaufenden gerichtlichen Kontrolle unterliegen». Konkrete Vorgaben enthält der Entwurf auch für Fälle, in denen verdeckte Ermittler oder V-Leute Menschen aus dem kriminellen Milieu zu Straftaten verleiten, etwa um nicht aufzufliegen. Der Gesetzentwurf muss noch durch den Bundestag. Das neue Gesetz soll die Anforderungen an den Einsatz von V-Personen regeln. «Für Einsätze von V-Personen wird ein Richtervorbehalt eingeführt, und die Einsätze werden einer regelmäßigen richterlichen Kontrolle unterstellt», heißt es im Entwurf. Er sieht in der Regel eine Höchstdauer von zehn Jahren für den Einsatz einer V-Person vor.
Hessens Innenminister Poseck, der in der vergangenen Wahlperiode Justizminister im Land gewesen war, sagte: «In Anbetracht der ernsthaften Bedrohungslagen durch den Terrorismus und die Organisierte Kriminalität wäre dies der falsche Weg. Wir benötigen praktikable Regeln, mit denen die Strafverfolger vernünftig umgehen können.» Der Einsatz «der bewährten Instrumente» dürfe nicht beschnitten werden.
«Wieder einmal läuft die Praxis Sturm gegen ein wirklichkeitsfremdes Vorhaben auf Bundesebene. Experten aus Polizei und Justiz machen eindrücklich deutlich, welche Nachteile mit dem aktuellen Entwurf verbunden wären», ergänzte Poseck, der einst Hessens höchster Richter war. «Auch SPD-Innenpolitiker sagen inzwischen klar und eindeutig, was das Vorhaben für die Sicherheit in unserem Land bedeuten würde.» Er setze darauf, «dass sich die Vernunft im weiteren Gesetzgebungsverfahren durchsetzt und sich durch grundlegende Änderungen noch ein praktikables Regelwerk erreichen lässt».
Vertrauenspersonen sind keine hauptberuflichen Ermittler. Sie werden zum Beispiel von der Polizei oder auch vom Verfassungsschutz angeworben, um aus ihrer eigenen extremistischen oder kriminellen Gruppe Informationen zu liefern - meist gegen Bargeld. Im besten Fall ermöglichen sie den Sicherheitsbehörden Zugang zu Informationen aus streng abgeschotteten Gruppen, etwa bei Organisierter Kriminalität. Der Einsatz von V-Personen gilt als heikel - er wird immer wieder kritisch in der öffentlichen Debatte hinterfragt.