Internationale Rechtsstreitigkeiten großer Unternehmen auch auf Englisch: Hessens neuer Justizminister Christian Heinz will den Gerichtsstandort Frankfurt am Main stärken. «Unser Ziel ist, dass wir mit solchen Verfahren dort im Jahr 2025 beginnen können», sagte der Christdemokrat im Redaktionsgespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden.
Auch Hessens neuer schwarz-roter Koalitionsvertrag sieht im Fall von Frankfurt am Main als «einem der wichtigsten internationalen Finanzplätze Europas» vor, bestimmte Gerichte zu stärken, «um die Wettbewerbsfähigkeit der Justiz im Vergleich zur Schiedsgerichtsbarkeit zu steigern. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Handels- und Wirtschaftsstreitigkeiten und mehr englischsprachigen Verfahren.» Schiedsgerichtsbarkeit ist eine verbindliche private Streitbeilegung mit bindenden Schiedssprüchen wie bei Urteilen staatlicher Gerichte.
Konkret soll in Frankfurt ein sogenannter Commercial Court am Oberlandesgericht und eine Commercial Chamber am Landgericht eingerichtet werden, besetzt jeweils mit mehreren spezialisierten Richterinnen und Richtern. «Damit ermöglichen wir zum Beispiel, dass in erster Instanz vor dem Oberlandesgericht Rechtsfrieden für Streitigkeiten zwischen Unternehmen ab einer Million Euro Gegenstandswert gefunden werden kann», erklärte Justizminister Heinz. «Wir stellen uns auch vor, dass sich diese Stärkung des Gerichtsstandorts Frankfurt am Main finanziell selbst trägt, weil Gerichtsgebühren und Gegenstandswerte in diesen Fällen hoch sind», ergänzte der Volljurist.
Einen Commercial Court an einem Oberlandesgericht gibt es in Deutschland laut Heinz bislang nicht. Die Rechtsgrundlage dafür werde erst dieses Jahr vom Bundesgesetzgeber geschaffen. «Und so was lohnt sich wahrscheinlich auch nicht in allen Bundesländern», sagte der Minister. Voraussetzung seien genug internationale Unternehmen und englischsprachige Anwaltskanzleien. «Aber für den Gerichtsstandort Frankfurt am Main gibt es schon ein gesteigertes Interesse. Viele Unternehmen hier haben bislang versucht, Streitigkeiten innerhalb der Schiedsgerichtsbarkeit oder vor ausländischen Gerichten zu klären.»
Mit einem Commercial Court an den Landgerichten Stuttgart und Mannheim habe das Nachbarland Baden-Württemberg schon gute Erfahrungen gemacht. Auch beim Landgericht Frankfurt am Main besteht laut Heinz schon seit 2018 eine Kammer für internationale Handelssachen, bei der die mündliche Verhandlung in englischer Sprache geführt werden kann. Bei den Neuerungen soll künftig nicht nur diese Verhandlung nach Vereinbarung, sondern auch das ganze Verfahren auf Englisch ablaufen können.