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Tegut: Nach Urteil neue Diskussion zu Ladenöffnungszeiten

Auch Verkaufsstellen ohne Personal wie die «Teo»-Läden dürfen sonntags nicht öffnen, entscheidet der Verwaltungsgerichtshof. Das betroffene Unternehmen setzt nun auf eine politische Lösung.
Tegut
Eine Tegut Filiale. © Björn Friedrich/tegut... gute Lebensmittel GmbH & Co. KG/obs/Archivbild

Der Lebensmittelhändler Tegut hofft nach einer Niederlage vor Gericht auf eine neue Diskussion über die Ladenöffnungszeiten in Hessen. «Wir rechnen damit, dass es jetzt einen Impuls zur Modernisierung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes geben wird», sagte Unternehmenssprecher Matthias Pusch am Freitag. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte am Donnerstag entschieden, dass die von der Stadt Fulda verfügte Schließung der ohne Personal betriebenen «Tegut Teo»-Verkaufsstellen an Sonntagen rechtens ist.

Das Unternehmen mit Hauptsitz in Fulda informierte im Internet seine Kunden, dass die fast 30 Teo-Filialen in Hessen künftig sonntags geschlossen bleiben. Ausnahmen seien die Läden in Hanau und Darmstadt in Bahnhofsnähe, für die eine Ausnahmeregelung gelte. Für die Teo-Standorte in Bayern und Baden-Württemberg ändere sich nichts. An den Werktagen blieben die hessischen Teos weiter rund um die Uhr geöffnet. Um in eine Teo-Verkaufsstelle zu kommen, müssen sich Kunden mit einer App oder Geldkarte ausweisen. Auch die Bezahlung erfolgt digital. Verkaufspersonal ist sonntags nicht in den Läden.

Die Allianz für den freien Sonntag Hessen begrüßte das Urteil. «Sonntagsschutz ist mehr als Arbeitsschutz für die von sonntäglichen Ladenöffnungen betroffenen Beschäftigten, sondern Erhalt eines wesentlichen Kulturgutes», erklärte Sprecher Bernard Schiederig. Das habe der Verwaltungsgerichtshof bestätigt. In dem Bündnis arbeiten Einrichtungen und Organisationen der evangelischen und katholischen Kirche sowie der Gewerkschaft Verdi zusammen.

Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei den Teo-Läden um Verkaufsstellen im Sinne des hessischen Ladenöffnungsgesetzes. Ein persönlicher Kontakt der Kundschaft mit einem Verkäufer sei dafür keine Voraussetzung. Das Ladenöffnungsgesetz diene «nicht allein dem Arbeitnehmerschutz, sondern auch dem Ziel, die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu schützen», entschied das Gericht in dem Eilverfahren. Der Beschluss ist verwaltungsgerichtlich nicht anfechtbar.

Tegut kündigte an, im Gespräch mit der Stadt Fulda zu bleiben. Die Fronten seien ungeachtet des Gerichtsstreits nicht verhärtet, betonte Pusch. Es hätten sich bereits viele Bürgermeister aus betroffenen Standorten gemeldet und den Wunsch nach einer politischen Lösung geäußert. Im Koalitionsvertrag der neuen schwarz-roten Landesregierung werde die Möglichkeit der Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen mit Angebotskonzepten wie Teo erwähnt, sagte er.

Die Stadt Fulda betonte, dass sie die Schließungsanordnung vom 8. Oktober 2021 keineswegs vorangetrieben, sondern das Projekt von Anfang an positiv begleitet habe. Man sei allerdings an Recht und Gesetz gebunden und habe die gerichtliche Klärung eines strittigen Sachverhalts herbeiführen müssen, erklärte die Stadtverwaltung.

Fuldas Oberbürgermeister Heiko Wingenfeld (CDU) und Tegut-Geschäftsführer Thomas Gutberlet sprachen den Angaben zufolge am Freitag bei einem Treffen über Möglichkeiten einer gesetzlichen Neuregelung. Die Stadt setze nun darauf, im Einklang mit den kommunalen Spitzenverbänden in Hessen bei der künftigen Landesregierung eine Neuregelung des Ladenöffnungsgesetzes in die Wege zu leiten. Es gehe darum, eine «zeitgemäße und auf die Lebenswirklichkeit der Menschen abzielende Regelung» zu ermöglichen und zugleich den Sonntagsschutz nicht außer Acht zu lassen. Gerade in kleineren Stadtteilen und ländlichen Kommunen könne Teo helfen, Versorgungslücken zu schließen.

© dpa
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