Das Darmstädter Regierungspräsidium (RP) hatte 2013 einem Wasserbeschaffungsverband erlaubt, aus den Brunnen des Wasserwerks Jägersburg bei Biblis Grundwasser zu entnehmen. Die Umweltschutzorganisation BUND hatte dagegen geklagt, weil durch die Grundwasserförderung erhebliche Beeinträchtigungen in den besonders unter Schutz gestellten Natura 2000-Gebiete zu befürchten seien.
2019 gab das Verwaltungsgericht Darmstadt der Klage des BUND teilweise statt (Az: 6 K 1357/13.DA). Die Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung sei mit Blick auf die geschützten Tierarten und Vogelschutzgebiete rechtswidrig. Das Regierungspräsidium müsse genauer prüfen, ob die Genehmigung mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der Europäischen Union vereinbar ist.