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Weihnachtsmärkte: Städtetag fordert niedrigere Gema-Gebühren

Wo Musik gespielt wird, fallen Gebühren an. 2023 werden einige Weihnachtsmärkte in Hessen von teils deutlich höheren Rechnungen der Gema überrascht. Der Städtetag warnt bereits vor einer Wiederholung.
Weihnachtsmarkt in Frankfurt
Ein Kinderkarussell dreht sich auf einem Weihnachtsmarkt in Frankfurt. © Frank Rumpenhorst/dpa/Archivbild

Der Hessische Städtetag kritisiert schon mit Blick auf das Jahresende die Gebühren der Musik-Verwertungsgesellschaft Gema bei Weihnachtsmärkten als zu hoch und dringt auf ein Entgegenkommen. «Die Städte in Hessen fordern die Gema auf, angemessene Tarife anzubieten, welche die Fortführung von Vereinsveranstaltungen wie zum Beispiel der Weihnachtsmärkte in ihrer bisherigen Form erlauben», teilte Verbandspräsident und Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende (SPD) am Dienstag mit.

Mit Blick auf teils deutlich erhöhte Gema-Rechnungen bei Weihnachtsmärkten 2023 in Hessen erklärte der kommunale Spitzenverband: «Bleibt die Gema bei ihrer Haltung, können die betroffenen Städte die Kostensteigerungen nur durch den Verzicht auf Bühnenprogramme, erhebliche Flächenreduzierungen oder zeitliche Einschränkungen der Märkte auffangen.» Damit würden nicht nur Weihnachtsmärkte unattraktiver: «Ohne Auftrittsmöglichkeiten für lokale Künstler auf den örtlichen Märkten entfielen auch die Einnahmen für die von der Gema vertretenen Urheber.» Laut Verbandspräsident Mende fordern die Städte zudem günstige Sondertarife für ehrenamtliche und gemeinnützige Veranstalter wie etwa Brauchtumsvereine ohne kommerzielle Ausrichtung.

Nach früheren Angaben der Gema hat sich an ihren Gebühren indessen wenig geändert. In der Vergangenheit sei die Größe von gesamten Veranstaltungsflächen aber kaum überprüft worden. Nach der Coronapandemie seien bei Nachmessungen teils deutliche Diskrepanzen festgestellt worden. Der Kostenanstieg bei den Weihnachtsmärkten 2023 habe demnach nicht mit neuen Gebühren, sondern der konsequenten Anwendung bestehender Tarife zusammengehangen. Die 1903 gegründete Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) vertritt als staatlich anerkannte Treuhänderin die Rechte der Musikschaffenden.

© dpa
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