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Zahl der Vermisstenfälle 2023 in Hessen gesunken

Mehrere Tausend Menschen in Hessen gelten als vermisst. Der überwiegende Teil der Fälle klärt sich nach kurzer Zeit. Manche Minderjährige verschwinden laut Polizei regelmäßig - etwa wegen Zoff zuhause oder mit Freunden.
Vermisstenfälle
Hinter einer Lupe ist der Schriftzug «Vermisste Person» zu sehen. © Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Die Zahl der Vermissten in Hessen ist in diesem Jahr im Vergleich zu 2022 gesunken. Zum Stichtag 15. Dezember 2023 waren im polizeilichen Informations- und Fahndungssystem (INPOL) insgesamt 6132 aktuelle und inaktuelle Fahndungen zu vermissten Personen registriert, wie das Landeskriminalamt (LKA) in Wiesbaden auf dpa-Anfrage mitteilte. Für 2022 hatte diese Summe 6811 betragen. Da der INPOL-Fahndungsbestand mehrfach täglich aktualisiert wird, sind dies keine absoluten Zahlen sondern Werte, die sich je nach Anfragezeitpunkt ändern können.

Während die Zahlen 2023 im Vorjahresvergleich sowohl bei den Erwachsenen, Jugendlichen sowie den männlichen Kinder sanken, verzeichneten die Ermittlern bei den vermissten weiblichen Kindern einen leichten Anstieg. Die Zahl der Vermissten sei bei den sogenannten «turnusmäßig abgängigen Minderjährigen» besonders hoch, erläuterten die LKA-Experten. Nicht selten werden diese Kinder und Jugendlichen mehrfach im Jahr über einen kurzen Zeitraum vermisst. Ursache für ihr Verschwinden sei häufig Streit im Elternhaus oder mit Freunden.

Als Vermisstenfälle zählen außerdem Kindesentziehungen, etwa nach Streitigkeiten der Eltern um das Sorgerecht, wie die Experten erläuterten. «Für gewöhnlich geht von diesen keine unmittelbare Gefahr für die Jugendlichen aus. Ihr Aufenthaltsort ist oft sogar bekannt.» Minderjährige gelten außerdem als vermisst, wenn sie als unbegleitete Flüchtlinge nach Deutschland kamen und sich der Inobhutnahme durch die Jugendämter entzogen haben. «Als erste Anlaufstellen in den Aufnahmeländern dienen häufig Familienangehörige oder dem Kulturkreis nahe stehende Organisationen», erläuterte das LKA.

Grundsätzlich gelten Menschen bei der Polizei als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben, ihr Aufenthalt unbekannt ist und eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden kann. «Wichtig ist, dass alle drei Voraussetzungen erfüllt sind, da jeder Erwachsene, der im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte ist, dass Recht hat, seinen Aufenthaltsort frei zu wählen, ohne dies seinen Angehörigen und Freunden mitzuteilen», bekräftigte das LKA.

Von vermissten Minderjährige spricht man hingegen, wenn diese ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben, ihr Aufenthalt unbekannt ist und sie Opfer einer Straftat wie etwa Kindesentziehung geworden sind - selbst wenn ihr Aufenthalt im Ausland bekannt ist, wie das LKA erläuterte.

Nach einer Woche gelten den Angaben zufolge die Hälfte aller Personenfahndungen als erledigt, nach zwei Monaten weitere 47 Prozent. Nur in drei Prozent der Fälle werden Menschen länger als ein Jahr vermisst.

© dpa
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