Bisher darf ein Kandidat, der neu antritt, am Wahltag das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Amtsinhaber dürfen bei einer Kandidatur am Wahltag höchstens 63 Jahre alt sein.
Die Novelle kann laut Ministerium zu den Kommunalwahlen am 9. Juni greifen. Der Landtag muss diese noch verabschieden. Eine Altersgrenze sei nicht mehr zeitgemäß, sagte der kommunalpolitische Sprecher der Linksfraktion, Dirk Bruhn.
Eine weitere Neuerung ist laut Ministerium, dass die Kommunalvertretungen in Zukunft auch unabhängig von besonderen Ausnahmesituationen, wie etwa einer Pandemie, Sitzungen mittels Bild- und Tonübertragungen durchführen könnten.
Dies werde die Arbeit der vielen Ehrenamtlichen erleichtern und verbessern, sagte Pegel. Der Gesetzentwurf sei bei den kommunalen Verbänden auf positive Resonanz gestoßen. «Im Wesentlichen soll der Entwurf des Gesetzes das Leben und die Teilhabe in der Kommune stärken», sagte Pegel.