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Backhaus nimmt Änderungen am Landesjagdgesetz teils zurück

Das lautstarke Warnsignal aus Dutzenden von Jagdhörnern beim jüngsten Protest der Jäger in Schwerin hat Wirkung gezeigt. Die Änderungen am Landesjagdgesetz sollen weniger drastisch ausfallen als geplant.
Fortsetzung Aktionswoche des Deutschen Bauernverbands
Till Backhaus (SPD), Landwirtschaftsminister Mecklenburg-Vorpommerns. © Markus Scholz/dpa

Nach den massiven Protesten der Jägerschaft gegen das neue Landesjagdgesetz geht Agrarminister Till Backhaus (SPD) nun einen Schritt auf die Jäger zu. Er habe den Regierungsfraktionen von SPD und Linke Änderungen am vorliegenden Entwurf vorgeschlagen, teilte der Minister am Mittwoch in Schwerin nach weiteren Beratungen im Landtag zum Gesetz mit.

So solle zwar der Mindestabschuss bei jungem Rot- und Damwild ohne Deckelung bestehen bleiben, ältere weibliche Tiere sollen aber aus der Regelung wieder herausfallen. «Dieser Vorschlag soll dem Tierschutz - insbesondere dem Muttertierschutz - Rechnung tragen», erklärte Backhaus. Für ältere Hirsche gelte die bisherige Abschussplanung ebenfalls weiter. Der zuvor vorgesehene unbegrenzte Abschuss war bei den Jägern auf massiven Protest gestoßen.

Auch die heftig kritisierte Halbierung der Pachtzeiten für Jagdreviere von zwölf auf sechs Jahre soll revidiert werden. Die gesetzlich festgeschriebene Mindestpachtzeit soll künftig neun Jahre betragen, wie auch im Bundesjagdgesetz festgelegt. «Dies stellt auch ein Zeichen an die ortsansässigen und bodenständigen Jäger dar, die Planbarkeit und Verlässlichkeit im Gegenzug für ihr jagdliches und naturschützerisches Engagement erwarten können», sagte Backhaus.

Im Dauerkonflikt über den Umgang mit dem Wolf sprach sich Backhaus dafür aus, die streng geschützte Art ins Bundes-Jagdrecht aufzunehmen, allerdings mit einer ganzjährigen Schonzeit versehen. Dies werde auch von Baden-Württemberg und Bayern so vorgeschlagen. Damit könne ein einheitliches Verfahren für ganz Deutschland geschaffen werden und «Insellösungen» seien überflüssig. Die Entscheidung dazu liege aber beim Bundesumweltministerium.

Laut Backhaus soll das neue Landesjagdgesetz noch vor Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April vom Landtag beschlossen werden und in Kraft treten. Vor einer Woche hatten etwa 1000 Jäger lautstark gegen die ursprünglich geplanten Änderungen protestiert. Im Zentrum der Kritik stand die Aufhebung der Abschussobergrenzen für Rot- und Damwild. Geringere Tierbestände sollen die Schäden an jungen Bäumen durch Wildbiss mindern, um so den angestrebten Umbau zu Mischwäldern zu fördern. Die Jäger sehen in den Vorgaben aber die Kompetenzen der Hegegemeinschaften zur Abschussplanung ausgehebelt.

© dpa
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