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EU-Aktionsplan zu Meeresschutz

Um Fischerei nachhaltiger zu machen und Meere zu schützen, hat die EU-Kommission die Mitgliedstaaten aufgefordert, Maßnahmen zu treffen. Die Bundesregierung will dafür nun Vorschläge einreichen.
Krabbenkutter
Ein Krabbenkutter ist auf der Nordsee unterwegs. © Sina Schuldt/dpa

Für den von der EU-Kommission initiierten Aktionsplan zum Meeresschutz und einer nachhaltigeren Fischerei will die Bundesregierung in den kommenden Tagen Vorschläge für deutsche Maßnahmen nach Brüssel melden. Ein zwischen den Ministerien für Landwirtschaft und Umwelt abgestimmter Maßnahmenkatalog solle in Kürze vorgelegt werden, teilte ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Berlin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Katalog wird demnach Maßnahmen zur Beifangvermeidung, zu geschützten Arten, dem Schutz des Meeresbodens sowie zu Forschung und Innovation enthalten. Einzelheiten wurden nicht genannt.

Die EU-Kommission möchte, dass die Fischerei in ganz Europa nachhaltiger wird. Nach der EU-Biodiversitätsstrategie sollen bis 2030 mindestens 30 Prozent der EU-Gewässer unter Schutz gestellt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hatte die Kommission im vergangenen Jahr einen Plan vorgelegt. Darin werden die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen - unter anderem soll die Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten, also etwa in Nationalparks und Natura-2000-Gebieten, bis 2030 schrittweise eingestellt werden. Erste Maßnahmen oder Vorschläge sollten bereits bis Ende März 2024 feststehen.

Allerdings ist der EU-Aktionsplan kein Gesetzesvorhaben. Die Kommission teilte nach Bekanntwerden des Planes im vergangenen Frühjahr auf Nachfrage mit, sie schlage einen Austausch zwischen Fischerei und Behörden auf regionaler und nationaler Ebene vor.

Der deutsche Fahrplan umfasse bestehende Maßnahmen, beispielsweise zur Fischerei in deutschen Meeresschutzgebieten, sowie laufende und geplante Forschungsprojekte, teilte das für Fischerei zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium mit. Außerdem seien weitere «zielgerichtete und ausgewogene Vorhaben» in Meeresschutzgebieten enthalten. «Es gilt nun, diese konkret zu entwickeln und in den zuständigen Regionalgruppen abzustimmen», teilte der Sprecher mit.

Vor allem das geplante Verbot von Grundschleppnetzen war bei Fischern an der deutschen Nordseeküste zuletzt auf deutliche Kritik und Proteste gestoßen. Sie sehen bei einem Verbot der Fangmethode ihre Existenz in Gefahr. Grundschleppnetze sind Fanggeräte, die etwa von einem Kutter geschleppt werden und für das Fischen von Krabben am Meeresboden oder in Bodennähe konzipiert sind. Meeresschützer kritisieren die Methode, da sie unter anderem den Meeresboden und dort lebende Organismen schädigt.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium teilte mit, die Bundesregierung wolle für jedes Meeresschutzgebiet prüfen, inwieweit weitere Maßnahmen zum Schutz des Bodens notwendig seien. Dies werde in dem Fahrplan an die EU-Kommission zugesichert. «Klar ist, dass wir bessere Regelungen für grundberührende Fischerei brauchen», teilte der Ministeriumssprecher weiter mit. Dabei seien auch die berechtigten Interessen einer nachhaltigen Fischerei zu berücksichtigen.

© dpa
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