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Festgesetzter Frachter in Rostock: Reederei in Gesprächen

Seit Anfang März liegt ein Schiff im Seehafen Rostock fest. Zuerst wegen technischer Probleme, dann trat der Zoll auf den Plan. Aktivisten sprechen von einem großen Schlag.
Russischer Frachter im Rostocker Hafen
Der unter der Flagge der Marshall Islands fahrende, 193 Meter lange Frachter „Atlantic Navigator II“, liegt im Überseehafen Rostock Port. © Jens Büttner/dpa

Das Tauziehen um ein im Rostocker Überseehafen festgesetztes russisches Schiff geht weiter. Die kanadische Reederei CISN arbeitet eigenen Angaben zufolge eng mit den deutschen Behörden zusammen, damit der Frachter «Atlantic Navigator II» seine Fahrt in die USA so bald wie möglich fortsetzen kann.

Reederei hat Lizenz für Transport von Uran

Die CISN und ihre Tochtergesellschaften, darunter der US-Schiffsbetreiber ARRC Line, dem der Frachter gehört, legten großen Wert auf die strenge Einhaltung der Gesetze, darunter kanadische, amerikanische, europäische und britische Sanktionsgesetze, teilte ein Sprecher der CISN Shipping Group der dpa mit. Die Reederei habe unter anderem eng mit Regierungsbehörden in den USA, Kanada und dem Vereinigten Königreich zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass alle Genehmigungen vorliegen, um den Transatlantikdienst weiterhin in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen anbieten zu können.

Nach Recherchen der «Ostsee-Zeitung» war das aus Russland kommende Schiff auf dem Weg in die USA und unter anderem mit Birkenholz und angereichertem Uran für US-Atomkraftwerke beladen. Ein Sprecher der Reederei CISN teilte der dpa mit, sie seien die einzigen Transporteure von Seefracht, «die für den sicheren Transport von Gütern der Klasse 7 wie Kobalt 60 und schwach angereichertes Uran» auf der Transatlantikroute zwischen Russland und den Vereinigten Staaten zugelassen seien.

Der Betrieb des ARRC-Line-Transatlantic-Dienstes durch CISN sei ein wesentlicher Bestandteil der Lieferkette für diese Güter, die für die Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen, die Lebensmittelsicherheit sowie die Energiesicherheit in Nordamerika und Europa von entscheidender Bedeutung seien.

Uran fällt nicht unter Sanktionen

Die EU verhängte als Reaktion auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine massive Sanktionen gegen Russland. Für Uran gibt es aber kein EU-Einfuhrverbot, allerdings für Holz. Die restriktiven Maßnahmen gelten für insgesamt mehr als 1700 Menschen und über 400 Einrichtungen. Nicht eingeführt werden dürfen etwa Stahl, Stahlerzeugnisse und Eisen, Gold und Diamanten, einschließlich Schmuck, Zement, Asphalt, Holz, Papier, synthetischer Kautschuk und Kunststoffe.

Holz als große Einnahmequelle für Russland

Nach Informationen der britischen Nicht-Regierungsorganisation Earthsight ist es eine der größten abgefangenen Holzlieferungen aus Russland, sie habe einen Wert von 40 Millionen Euro. Gut ein Zehntel der Ladung stamme von einem russischen Holzunternehmen, das dem Oligarchen Alexej Mordaschow gehöre, der auf der EU-Sanktionsliste steht. In Deutschland war Mordaschow vor dem Krieg größter Einzelaktionär beim Touristikkonzern TUI. Holzimporte aus Russland seien in den USA weiter ein Milliardengeschäft. Für die russische Regierung bringe die Holzindustrie wichtige Einnahmen.

Frachter in Eis geraten und dort Schaden erlitten

Der unter der Flagge der Marshall Islands fahrende, 193 Meter lange Frachter «Atlantic Navigator II» lief dem Rostocker Hafen- und Seemannsamt zufolge am 4. März wegen technischer Probleme am Propeller zur Reparatur in den Rostocker Hafen ein. Im Anschluss untersagten die Zollbehörden dem Schiff die Weiterfahrt.

Wie der Sprecher des Hafen- und Seemannsamts der dpa am Mittwoch sagte, gehe man davon aus, dass der Frachter auf seiner Fahrt in Eis geraten sei und so den Schaden erlitten habe, inzwischen aber repariert und fahrfähig sei.

Das zuständige Hauptzollamt Stralsund wies darauf hin, dass die Schiffsladung, wie alle in die EU verbrachten Waren, der zollamtlichen Überwachung unterliege. Dabei werde insbesondere die Einhaltung der Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs geprüft, unter anderem auch die Sanktionen gegenüber Russland. Details zur Ladung nannte der Zoll zunächst nicht. All dies unterliege dem Steuergeheimnis, betonte eine Zoll-Sprecherin am Mittwoch.

© dpa
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