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MV fordert im Bundesrat Änderung von Naturschutzgesetz

Der Bauernverband MV spricht angesichts wiederholt angekündigter Abschuss-Erleichterungen von Nebelkerzen der Politik. Nun fordert das Land eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes.
Tag des Wolfes
Ein Wolf. © Julian Stratenschulte/dpa

Nach dem offenkundigen Scheitern des bisher verfolgten Weges für vereinfachte Abschüsse von Wölfen nach Übergriffen auf Weidetiere wechselt Mecklenburg-Vorpommern die Marschrichtung. Über die Umweltministerkonferenz (UMK) Anfang Juni soll versucht werden, eine Änderung des Paragrafen 45a des Bundesnaturschutzgesetzes zu erwirken. Ein entsprechender Antrag sei in der Vorbereitung, teilte Umweltstaatssekretärin Elisabeth Aßmann (SPD) am Montag mit.

Man müsse zur Kenntnis nehmen, dass die von Bundesministerin Steffi Lemke (Grüne) geplante Regelung zum schnelleren Abschuss von Schadwölfen zwar gut gemeint, aber nicht zu Ende gedacht gewesen sei, so Aßmann. «Darauf deutet bereits das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Niedersachsen hin, auch wenn uns die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Um keine weitere Zeit zu verlieren, werden wir der UMK vorschlagen, zügig das Bundesnaturschutzgesetz so zu ändern, dass es endlich möglich wird, Problemwölfe aus dem Bestand zu entnehmen.»

Die Stimmung bei Weidetierhaltern und auf dem Land wohnenden Familien reiche aktuell von Angst bis Wut. Derzeit würden die Wolfswelpen aus dem letzten Jahr - nun als Jährlinge - von ihren Rudeln vertrieben, weil der nächste Wolfsjahrgang geboren werde. Dadurch komme es immer wieder zu Sichtungen, selbst am Tag in der Nähe von Wohnhäusern, Schulen oder gar Kindergärten.

«Bei diesen Begegnungen ist glücklicherweise noch niemand zu Schaden gekommen. Ganz anders sieht es aber auf den Schaf- und Rinderkoppeln aus», berichtete Aßmann. Immer wieder werden Nutztiere gerissen, zuletzt in der Nacht zu letztem Freitag vier Schafe bei zwei Angriffen in den Landkreisen Rostock und Ludwigslust-Parchim.

Es sei vielen Menschen nicht mehr erklärbar, dass der Wolf geschützt werde, die Weidetiere aber durch Übergriffe mitunter schlimme Qualen erlitten, so Aßmann weiter. «Deswegen brauchen wir Instrumente, auffällige Wölfe unmittelbar nach den Übergriffen der Wildbahn entnehmen zu können. Wochenlange Genanalysen und Genehmigungswege machen dies allerdings bisher nur theoretisch möglich.»

Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern hatte am selben Tag mit Nachdruck eine solche Gesetzesänderung verlangt. Hintergrund ist das Nein des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen zum bisher vereinbarten Vorgehen nach Wolfsattacken auf Nutztiere. «Die Hinhaltetaktik in der Wolfspolitik muss endlich ein Ende haben», forderte die Vizepräsidentin des Bauernverbandes MV, Sabine Firnhaber, vor dem bundesweiten Tag des Wolfes an diesem Dienstag. Er wird auf Initiative des Naturschutzbundes (Nabu) begangen.

Mit einer Sonderregelung wollte Bundesumweltministerin Lemke nach Rissvorfällen einen schnelleren Abschuss von Wölfen ermöglichen. Daraufhin hatten die Bundesländer mit erhöhtem Wolfsaufkommen folgendes Vorgehen: Für das Schnellverfahren muss nicht mehr, wie bisher erforderlich, eine DNA-Analyse zur Bestimmung eines einzelnen Tieres abgewartet werden. Stattdessen kann für 21 Tage in einem Radius von 1000 Metern um den Fund eines gerissenen Nutztiers ein Wolf geschossen werden. Dies ist in Niedersachsen allerdings nun juristisch gescheitert.

Nach Angaben des Schweriner Umweltministeriums vom Ende vergangenen Jahres waren in MV 19 Wolfsrudel registriert. Laut Landes-Wolfsmonitoring wurden für 2023 etwa 70 Rissvorfälle registriert. Dabei wurden den Angaben zufolge etwa 250 Nutztiere getötet. Für den Beginn des Jahres 2024 liegen noch keine Daten vor.

© dpa
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