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Viele Untätigkeitsklagen von Windkraftunternehmen in MV

Wenn Behörden aus Sicht von Antragsstellern über Gebühr trödeln, können sie verklagt werden, etwa von Windkraftunternehmen. Vielerorts in Deutschland handelt es sich um Einzelfälle - nicht so in MV.
Windkraft
Windenergieanlagen stehen auf einem Feld. © Marcus Brandt/dpa/Symbolbild

Windkraftunternehmen klagen in Mecklenburg-Vorpommern besonders häufig wegen verschleppter Genehmigungsverfahren gegen Behörden. Das geht aus einer deutschlandweiten Umfrage der Deutschen Presse-Agentur hervor. Zwar liegen auch anderswo entsprechende Untätigkeitsklagen vor. Nach Auswertung der Rückmeldungen aus fast allen Bundesländern gab es zuletzt aber nirgends annähernd so viele Fälle wie im Nordosten.

Laut Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald waren zum 1. Oktober 19 entsprechende Klagen anhängig. Anfang September waren es nach damaligen Angaben sogar noch 21 gewesen. Für ganz Deutschland ergab die Umfrage bei den zuständigen Gerichten eine Zahl von mindestens 30 derartigen Untätigkeitsklagen. Demnach handelt es sich in den meisten Bundesländern um Einzelfälle. Aus mehreren Ländern, darunter Bayern, Hamburg, das Saarland und Sachsen wurden gar keine Fälle gemeldet. Das benachbarte Nord-Bundesland Schleswig-Holstein verzeichnete drei Klagen, Niedersachsen zwei.

Als mögliche Erklärung für die hohe Zahl in MV verwies der Bundesverband Windenergie (BWE) auf die langen Verfahrensdauern im Nordosten hin, die Klagen wahrscheinlicher machten.

Nach Zahlen des Bund-Länder-Kooperationsausschusses dauerten Genehmigungsverfahren 2022 ab Vollständigkeit der Unterlagen in Deutschland durchschnittlich neun Monate. Der Median - ein Mittelwert, bei dem anders als beim Durchschnitt einzelne Extremwerte keinen besonderen Einfluss haben - liegt bei 6,4 Monaten. In Mecklenburg-Vorpommern lag der Durchschnitt demnach bei fast 16 Monaten. Langsamer war von den Ländern mit entsprechenden Daten nur Thüringen (16,3). Eine Anfrage an das Schweriner Umweltministerium bezüglich der zahlreichen Klagen im Nordosten blieb zuletzt unbeantwortet.

Behörden haben laut Gesetz nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen sieben Monate und in vereinfachten Verfahren drei Monate für eine Entscheidung. Sie können die Frist um jeweils drei Monate verlängern etwa bei Schwierigkeiten, müssen dies aber begründen. Der BWE kritisierte, dass eine Vollständigkeitsbestätigung oftmals ausbleibe oder durch die Nachforderung immer neuer Unterlagen hinausgezögert werde. Der Verband forderte die Begrenzung auf eine einmalige Nachforderung und auch Fristen für die Vollständigkeitsbestätigung.

Verhandlungen vor dem OVG in Greifswald sind in diesem Jahr bereits mehrfach zugunsten von Windkraftplanern ausgegangen. Dabei sprach der Vorsitzende Richter Klaus Sperlich unter anderem von einem «Ping-Pong-Spiel» in der Verwaltung und betonte das öffentliche Interesse des Windenergie-Ausbaus. Bei den mühseligen, langen Verhandlungen wog das Gericht etwa Belange des Denkmalschutzes ab oder kommentierte aktenweise vorliegende Vogelbeobachtungen. Dabei machte Sperlich wiederholt seine Unzufriedenheit mit der zuständigen Behörde deutlich und betonte, dass Gerichte nicht die Funktion von Genehmigungsbehörden übernehmen könnten. Eine Behördenvertreterin verwies während einer Verhandlung Anfang des Jahres auf eine angespannte Personallage.

«Was in allen anderen Bundesländern als Einzelfall auftritt, ist in Mecklenburg-Vorpommern nahezu an der Tagesordnung», kritisierte Hannes Damm, energiepolitischer Sprecher der Grünen im Schweriner Landtag. «Dieses Problem ist hausgemacht.» Die Landesregierung habe versäumt, die Verwaltungen handlungsfähig aufzustellen. Es mangle an Personal und klaren Entscheidungs- und Verfahrensanweisungen. Ohnehin völlig überlastete Gerichte müssten Untätigkeitsklagen behandeln, die Energiewende komme nicht in Gang und riesige Wertschöpfungspotenziale lägen brach.

© dpa
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