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AfD-Mann will Vornamen deutscher Tatverdächtiger erzwingen

In der Silvesternacht 2022/23 kam es zu Ausschreitungen. Ein AfD-Politiker wollte danach die Vornamen deutscher Tatverdächtiger wissen. Deswegen klagte er sogar. Was sagt das Gericht dazu?
Niedersächsischer Staatsgerichtshof
Ein Schild hängt am Eingang des niedersächsischen Staatsgerichtshofes. © Julian Stratenschulte/dpa

Vor dem niedersächsischen Staatsgerichtshof wird am Donnerstag (11.00 Uhr) eine Entscheidung über die Forderung eines AfD-Politikers erwartet, der von der Landesregierung die Vornamen von Tatverdächtigen wissen möchte. Konkret geht es um die Vornamen deutscher Tatverdächtiger aus der Silvesternacht 2022/23, in der es zu Ausschreitungen kam.

SPD-Fraktionsvorsitzender Grant Hendrik Tonne (SPD) sagte dazu: «Mit dieser Klage zeigt die AfD-Fraktion klar, dass rassistisches Gedankengut in ihren Reihen tief verwurzelt ist. Klar ist, dass diese Krawalle von deutschen Staatsbürgern begangen wurden. Wie deren Vornamen lauten, spielt weder für die Taten noch die Bestrafung eine Rolle.» 

Trotzdem wollte der AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe von der niedersächsischen Landesregierung per Anfrage die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen erfahren. Die Landesregierung antwortete, die Vornamen von 19 deutschen Tatverdächtigen seien bislang nicht öffentlich bekannt. Zudem würden sie von der Regierung nicht in einer öffentlich zugänglichen Drucksache veröffentlicht, da so die schutzwürdigen Interessen Dritter verletzt würden. 

Der AfD-Politiker findet, dass die Landesregierung so ihre Auskunftspflicht verletzt. Bothe sagte auf dpa-Anfrage, dass er sich von den erbetenen Informationen mehr Transparenz erhoffe. Er hatte deswegen im Juni vergangenen Jahres Klage eingereicht.

© dpa
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