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Bischof äußert sich zu Kindesmissbrauch in Gemeinde Oesede

Eltern berichteten in den 70ern von Übergriffen eines Diakons. Die Kirche vertuschte, statt aufzuklären. Auch später lief die Aufarbeitung schleppend. Zieht Hannovers Landesbischof Konsequenzen?
Untersuchung zu sexualisierter Gewalt in Kirchengemeinde
Blick auf die Evangelisch-lutherische König-Christus Kirche Oesede. © Friso Gentsch/dpa

Hannovers Landesbischof Ralf Meister nimmt an diesem Freitag (9.00 Uhr) Stellung zu einem unabhängigen Bericht über sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirchengemeinde Oesede. Einem 2018 gestorbenen früheren Diakon der Gemeinde im Landkreis Osnabrück wird vorgeworfen, mindestens acht Kinder teilweise schwer sexuell missbraucht zu haben. Mindestens vier Betroffene seien im Tatzeitraum 1973 und 1977 damals Verantwortlichen in der Kirche bekannt gewesen, recherchierten die Autoren des Berichts. Unter anderem hätten Eltern dem örtlichen Pfarrer von Übergriffen berichtet. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass Straftaten vertuscht wurden.

Zudem habe es bei der Aufarbeitung des Missbrauchs in dem Ortsteil von Georgsmarienhütte aufseiten des Landeskirchenamts in Hannover ab 2010 «erhebliche Versäumnisse» gegeben, heißt es in der Untersuchung der Unabhängigen Aufarbeitungskommission. So sei unter anderem die Gemeinde nicht zeitnah informiert worden, um weitere Betroffene zu finden. Der beschuldigte Diakon wurde nie juristisch zur Rechenschaft gezogen.

Aufgrund der Ergebnisse der Studie fordert eine Betroffene den Rücktritt von Hannovers Landesbischof. «Ich halte einen Rücktritt von Landesbischof Meister zu diesem Zeitpunkt für wichtig und richtig und stehe mit dieser Meinung nicht alleine», sagte die Frau, die ihren Fall 2021 unter dem Pseudonym Lisa Meyer öffentlich gemacht hatte. Der unabhängige Bericht habe Missstände, Versäumnisse und Fehlentscheidungen aufgedeckt, sagte sie. Bischof Meister und die Landeskirche müssten «endlich ein deutliches Zeichen setzen, das über reine Lippenbekenntnisse hinausgeht, nicht zuletzt, um für Gerechtigkeit, aber auch für Glaubwürdigkeit gegenüber Betroffenen zu sorgen», sagte Meyer.

Sie hatte 1974 als Elfjährige Übergriffe des angehenden Diakons erlitten - eine Tat war nach heutiger Rechtslage eine Vergewaltigung, damals wäre sie auch als Verbrechen - nämlich sexuelle Nötigung - eingestuft worden, wie Wolfgang Rosenbusch von der Aufarbeitungskommission Ende Februar erläuterte. Nach Einschätzung der Kommission hätten weitere Taten verhindert werden können, wenn die Kirche damals konsequent eingeschritten wäre. Die unabhängige Aufarbeitungskommission war im September 2022 vom Landeskirchenamt damit beauftragt worden, die Ereignisse in der Gemeinde zu untersuchen. Die Landeskirche wurde vorab nicht über die Ergebnisse informiert.

© dpa
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