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Drei junge Erwachsene wegen Kanaldeckel-Würfen verurteilt

In den frühen Morgenstunden des 20. August 2022 werden von einer Brücke zwei Gullydeckel auf die Autobahn 7 bei Hildesheim geworfen. Eine Beifahrerin wird lebensgefährlich verletzt, ein Fahrer schwer. Nun gibt es dazu ein Gerichtsurteil.
Justiz
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Nach dem Wurf von zwei Gullydeckeln auf die Autobahn 7 sind drei junge Männer vor dem Landgericht Hildesheim verurteilt worden - zwei von ihnen unter anderem wegen versuchten Mordes. Bei der Tat war die Beifahrerin in einem Auto lebensgefährlich verletzt worden, der Fahrer hatte schwere Verletzungen erlitten.

Ein 19- und ein 22-Jähriger erhielten Jugendstrafen - also Freiheitsstrafen - in Höhe von sechs Jahren und drei Monaten sowie fünf Jahren, wie das Gericht nach dem Urteil am Montag mitteilte. Der dritte Angeklagte, ebenfalls 19 Jahre alt, erhielt wegen Beihilfe eine Jugendstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen das Urteil in dem nicht öffentlichen Prozess kann noch Revision eingelegt werden.

Die Richter sprachen die beiden Haupttäter wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig, den dritten Angeklagten wegen Beihilfe zu diesen Taten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Haupttäter am frühen Morgen des 20. August 2022 jeweils eine 24 Kilogramm schwere Gully-Abdeckung von einer Brücke bei Hildesheim auf die A7 geworfen haben. Bei der laut Staatsanwaltschaft heimtückischen Tat sollen der Lagerarbeiter und der Elektriker-Lehrling tödliche Verletzungen billigend in Kauf genommen haben. Beide sind weiterhin in Untersuchungshaft. Dem 22-Jährigen wurde zudem die Fahrerlaubnis entzogen. Er darf zwei Jahre kein Auto fahren.

Der dritte Angeklagte, der eine Ausbildung als Kfz-Mechatroniker macht, soll Vorbehalte gehabt haben, aber unter anderem beim Ausladen geholfen und so Beihilfe geleistet haben. Vor allem um ihn zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Beim noch öffentlichen Prozessbeginn sagte dessen Anwalt, sein Mandant habe Angst vor der Verhandlung und schäme sich für sein Verhalten.

© dpa
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