Einen Gesetzesentwurf zur Reform will das Ministerium noch in der ersten Jahreshälfte vorlegen. Um Unfallverursachern Wartezeit zu ersparen, sollen bei einem Unfall ohne Verletzte den aktuellen Plänen nach Daten und Fotos künftig an eine digitale Meldestelle geschickt werden können.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im Zuge einer Reform des Strafrechts im vergangenen Jahr vorgeschlagen, dass Fahrerflucht künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat geahndet werden könnte. Nach kritischen Reaktionen von Bundesländern und Verbänden tauche diese Forderung allerdings in einem Eckpunktepapier bereits nicht mehr auf, sagte die Sprecherin. Derzeit kann eine Fahrerflucht als Straftat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Ulrich Lange, sieht eine Herabstufung ebenfalls kritisch. «Die Beschädigung etwa eines anderen Fahrzeugs ist keine Bagatelle, die auf einer Stufe mit einer geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr steht», sagte er am Mittwochabend. Unfallopfer dürften nicht auf Reparaturkosten sitzen bleiben. Nur das Strafrecht sorge dafür, dass sich Täter nicht einfach aus dem Staub machen, in der Hoffnung ungesehen zu bleiben.