Eine Mutter ist zu einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil sie ihr Auto mit ihren beiden kleinen Töchtern auf der Rückbank in Brand gesetzt hat. Wie eine Sprecherin des Landgerichts Bückeburg sagte, konnten die Richter am Freitag nicht ausschließen, dass bei der Frau aus Herford in Ostwestfalen eine verminderte Schuldfähigkeit vorlag. Hintergrund der Tat am 27. April dieses Jahres war laut Urteil der «zermürbende Sorgerechtsstreit» mit dem Vater der damals siebenjährigen Zwillinge.
Die 55-jährige Deutsch-Amerikanerin war am Tattag in einen Wald nahe dem niedersächsischen Beckedorf im Landkreis Schaumburg gefahren und soll dort laut Anklage den Wagen angezündet haben, um sich selbst und die Kinder zu verbrennen. Ursprünglich war versuchter Mord angeklagt, jedoch erfolgte die Verurteilung lediglich wegen schwerer Brandstiftung. Das Gericht sei davon ausgegangen, dass die Frau freiwillig von der Tat abgelassen habe, sagte die Sprecherin.
Die Mädchen hatten demnach aus dem Auto aussteigen können, als es bereits Stichflammen im Kofferraum gab. Sie blieben der Sprecherin zufolge körperlich unverletzt, ihre Mutter erlitt schwere Brandverletzungen und musste mehrere Wochen im Krankenhaus bleiben. Bleibende Schäden seien bei ihr nicht auszuschließen, sagte die Sprecherin. Aber auch die heute achtjährigen Zwillinge seien noch psychisch beeinträchtigt.
Die Richter folgten bei der dreieinhalbjährigen Freiheitsstrafe dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Frau sitzt bereits in Untersuchungshaft.
Wie im Urteil ausgeführt, hatte die Frau Holzwolle, Kohle und Benzinkanister im Kofferraum und soll zunächst versucht haben, eine Kohlenmonoxidvergiftung herbeizuführen. Als dies nicht klappte, soll sie mehr Benzin verschüttet und angezündet haben.
Ein Zeuge hatte den brennenden Wagen beobachtet und die Rettungskräfte alarmiert. Nach Aussage einer Polizistin, die alarmiert worden war, soll die Mutter versucht haben, ein Mädchen wieder ins Auto zu ziehen. Dieser Darstellung folgte das Gericht nicht, auch weil die Kinder im Prozess nicht gegen ihre Mutter als Zeuginnen aussagen wollten. Sie waren am Tatort befragt worden, diese Aussagen konnten nicht verwendet werden. Der Verteidiger beanstandete unter anderem, dass die Kinder nicht über ihr Zeugnisverweigerungsrecht informiert worden waren.
Nach eigener Schilderung hatte die Angeklagte eine Tochter nur an der Jacke zurück zum Auto gezogen, um ihr zu zeigen, wie sie die Kuscheltiere aus dem Auto rettete, um sich «als Heldin» darzustellen, wie die Gerichtssprecherin sagte. Dieser Darstellung seien die Richter gefolgt. Zudem werteten sie zugunsten der Angeklagten, dass die Frau auch die Autotüren zur Rückbank selbst geöffnet haben könnte, als die Kinder im Wageninneren wegen der Stichflammen geschrien hätten.