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Verbraucherschutzressort zuständig für Cannabisvereine

Cannabis-Anbauvereine aus Bremen können künftig beim Verbraucherschutzressort des Landes eine Erlaubnis beantragen. Von Juli an ist es den Vereinen möglich, einen Antrag zu stellen, wie das Ressort am Dienstag in einer Mitteilung mitteilte. Dann treten die Regeln für den Anbau in den Vereinigungen in Kraft. Das Cannabisgesetz, das seit April gilt, hatte nicht bestimmt, welche Behörde auf Landesebene für die Vereine zuständig ist. Der Bremer Senat beschloss am Dienstag einen entsprechenden Entwurf, der die Zuständigkeit regelt.
Cannabis
Medizinisches Cannabis liegt auf einem Tisch. © Sebastian Gollnow/dpa

Demnach muss das Verbraucherschutzressort Ordnungswidrigkeiten, die Anbauvereine betreffen, verfolgen und ahnden. Für Verstöße beim Konsum ist in Bremen das Ordnungsamt und in Bremerhaven der Magistrat zuständig. Polizei- und Ordnungsbehörden haben zudem sogenannte Informationspflichten, wenn Minderjährige Cannabis rauchen. Gegenwärtig erarbeitet das Ressort einen Bußgeldkatalog.

© dpa
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