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Abschreckung? Initiative will Zigarettenautomaten verändern

«Rauchen ist tödlich»: So eine Warnung steht auf Zigarettenpackungen. Aber wie stark muss auf Zigarettenautomaten gewarnt werden? Darüber streiten ein Nichtraucherverein und eine Automatenfirma.
Illustration - Zigarettenpackung
Eine geöffnete Zigarettenpackung liegt auf einem Tisch. © Sven Hoppe/dpa/Archivbild

Eine Nichtraucher-Initiative will per Gericht durchsetzen, dass an Tabakautomaten Warnhinweise zum Rauchen stärker zur Geltung kommen. Nach Ansicht des Vereins Pro Rauchfrei reichen die bisherigen Hinweise an Automaten nicht aus. Diese müssten entweder auf jede Auswahltaste angebracht werden - oder die Tasten müssten optisch neutral gestaltet sein, also ohne Markenzeichen oder Markenfarbe, sagte der Vorstand des Vereins Pro Rauchfrei, Stephan Weinberger, der Deutschen Presse-Agentur.

«Warnhinweise sind wichtig, damit sie potenzielle Einsteiger vom Rauchen abhalten und die Automaten keine Attraktivität ausstrahlen», sagte Weinberger vor einer Gerichtsverhandlung am Dienstag in Düsseldorf. Noch immer befänden sich Sätze wie «Rauchen ist tödlich» eher beiläufig am Rand von Automaten, wo sie den Kaufimpuls nicht hemmten. Das sei aber gesetzlich vorgeschrieben.

Die Klage des Vereins vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (Aktenzeichen I-20 UKl 2/24) richtet sich gegen die tobaccoland Automatengesellschaft mbH & Co. KG, die ihre Zentrale in Mönchengladbach hat und bundesweit nach eigenen Angaben rund 85.000 Zigarettenautomaten betreibt - etwa in Kneipen, Supermärkten und am Straßenrand. Eine Anfrage ließ das Unternehmen zunächst unbeantwortet. Dem Gericht zufolge argumentiert die Firma, dass die Automaten rechtskonform gestaltet seien und Warnhinweise kaum noch lesbar wären, würden sie auf Auswahltasten angebracht. Außerdem gibt das Unternehmen zu bedenken, dass eine Umrüstung der Geräte sehr kostenintensiv wäre.

Branchenangaben zufolge werden in Deutschland circa 6 Prozent der Zigaretten über Automaten verkauft. Die in ihnen enthaltenen Packungen sind zwar mit Warnhinweisen und Schockfotos bedruckt. Das aber reicht aus Sicht von Kritikern nicht aus, um der Warnhinweis-Pflicht Genüge zu tun. Schließlich sind Schockbilder der noch im Automaten befindlichen Schachteln von außen in der Regel nicht zu sehen.

Wie stark die Warnung vor den Gesundheitsgefahren auch auf dem Äußeren eines Automaten zur Geltung kommen muss, ist schon seit Jahren Anlass zum Streit. 2017 reichte Pro Rauchfrei eine Klage ein. Nach dem Gang durch die Instanzen stärkte der Bundesgerichtshof dem Nichtraucherverein im Oktober 2023 den Rücken.

«Trotz des Karlsruher Urteils haben Automatenbetreiber nicht eingelenkt, daher verlangen wir nun mittels einstweiliger Verfügung, die vorgegebene Umsetzung zu erreichen», sagte Vereinsvorstand Weinberger. Es reicht nach seiner Auffassung auch nicht aus, dass auf digitalen Automaten der Warnhinweis erst nach dem Drücken eines Tastaturfeldes erscheint. «Der Kaufimpuls wird dadurch nicht gehemmt - aber genau das müsste der Gesetzgebung zufolge geschehen.»

Das Gericht will am Dienstag eine Einschätzung zum Sachverhalt geben, ein Urteil soll in einigen Wochen folgen.

© dpa
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