Das Kölner Gericht hatte zuvor entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und beobachten darf. Begründet wurde die Entscheidung unter anderem mit dem Umstand, dass die JA einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff vertrete sowie durch ihre «Verbindungen zu als verfassungsfeindlich eingestuften Verbindungen, insbesondere der Identitären Bewegung».
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD und ihre Jugendorganisation können Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht dagegen einlegen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die JA 2019 zunächst als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Im April 2023 teilte der Nachrichtendienst dann mit, die Beobachtung als Verdachtsfall habe ergeben, dass sich die Anhaltspunkte für Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, verdichtet hätten.