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Mann nach Schuss tot: Verhalten von Polizisten wird geprüft

Mit einem Messer bewaffnet soll ein Mann nach einem versuchten Überfall versucht haben, zu flüchten. Dann schoss ein Polizist. Der Einsatz wird jetzt überprüft - es steht aber noch nicht fest, ob der Mann überhaupt durch den Schuss ums Leben kam.
Staatsanwaltschaft
Ein Schild mit der Aufschrift: „Staatsanwaltschaft Köln“ steht vor dem Gebäude der Staatsanwaltschaft Köln. © Thomas Banneyer/dpa

Die Staatsanwaltschaft prüft nach dem Tod eines mit einem Messer bewaffneten Mannes bei einem Polizeieinsatz mit Schussabgabe in Köln, ob den beteiligten Polizisten Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Man habe ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren aufgenommen und prüfe, ob es konkrete Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fremdverschulden von Polizeibeamten gebe, teilte die Kölner Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Die Polizisten würden dabei als Zeugen vernommen.

Der 36-jährige Mann aus Euskirchen hatte den Angaben zufolge bei dem Einsatz am Donnerstagabend ein Messer bei sich, das er nicht wie von den Polizisten gefordert weggelegt haben soll. Ein Polizist schoss dem Mann einmal in den Oberkörper. Der Mann soll sich am Boden liegend noch selbst schwer mit dem Messer verletzt haben. Er starb später in einer Klinik - ob an den Messerverletzungen oder an dem Schuss, war zunächst unklar. Eine Obduktion zur Klärung der Todesursache sei angeordnet worden, hieß es.

Der 36-Jährige soll vorher zwei Frauen bedrängt und mit Gewalt versucht haben, an ihr Auto zu kommen. Nachdem ihm das misslang, floh er und stieg in ein Taxi, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Der Taxifahrer habe sich geweigert und sei ausgestiegen. Als der 36-Jährige auf den Fahrersitz gewechselt sei und versucht habe loszufahren, sei er von zwei Polizisten gestellt worden. Laut Staatsanwaltschaft war der Mann in der Vergangenheit nicht mit Gewaltdelikten aufgefallen.

Eine Sprecherin der Kölner Polizei sagte am Freitag, die beteiligten Polizisten seien in Betreuung. Bei der Polizei gibt es einen sozialen Dienst, bei dem entsprechend geschulte Beamte mit ihren Kollegen sprechen. Die Beteiligten seien grundsätzlich dienstfähig, würden aber nach so einem Fall nicht direkt wieder in den Dienst geschickt.

Aus Neutralitätsgründen ermittelt in dem Fall die Bonner Polizei. Das ist so üblich: Steht bei Polizisten eine Straftat im Raum, werden die Ermittlungen nicht von den Kollegen in der eigenen Behörde, sondern in einer anderen Dienststelle geführt. Es gibt feste Zuständigkeiten: Bonn ist bei solchen Fällen immer für Köln zuständig und umgekehrt.

Laut einer Statistik des auf polizeilichen Schusswaffengebrauch spezialisierten Professors an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit Clemens Lorei setzten Polizisten in Deutschland 2022 insgesamt 134 Mal die Waffe gegen Menschen ein. Das waren demnach etwas weniger Fälle als in den beiden Vorjahren (2021: 139, 2020: 159). 41 Menschen wurden dadurch verletzt, elf getötet. 48 der Schüsse waren Warnschüsse.

Als «unzulässiger» polizeilicher Schusswaffengebrauch gegen Personen wird in der Statistik keiner der Fälle von 2022 eingestuft (2021: 0, 2020: 1). In einem aufsehenerregenden Fall hat aber noch kein Gericht entschieden: 2022 erschoss ein Polizist einen jungen Flüchtling aus dem Senegal auf dem Gelände einer Jugendhilfeeinrichtung in Dortmund. Dieser soll gedroht haben, sich mit einem Messer zu töten. Der Schütze ist wegen Totschlags angeklagt, der Prozess gegen ihn und vier weitere Polizisten beginnt am 19. Dezember.

Älteren Angaben des NRW-Innenministeriums zufolge dürfen Schusswaffen gegen Menschen nur eingesetzt werden, um eine Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren und wenn andere Maßnahmen keinen Erfolg versprechen.

Zuletzt hatte es einige tödliche Fälle gegeben: Im August erschoss ein Polizist in Duisburg einen Mann, der im Treppenhaus eines Hauses mit einem Messer bewaffnet auf Beamte zugegangen sein soll. Nach der Schussabgabe eines Polizisten in Delmenhorst starb Ende November ein 25-Jähriger. Er soll den Beamten mit einer Axt angegriffen haben. Wohl nach Schusswaffengebrauch der Polizei starb am vergangenen Wochenende ein 37-Jähriger im hessischen Bad Schwalbach.

© dpa
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