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Missbrauchsopfer klagt : Bistum nicht auf Verjährung berufen

Das Kölner Erzbistum will bei der Schmerzensgeldklage einer Missbrauchsbetroffenen nach derzeitigem Stand nicht versuchen, sich auf Verjährung zu berufen. In einem Schriftsatz sei erklärt worden, dass davon abgesehen werde, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Köln am Dienstag. Zuvor hatte der WDR darüber berichtet.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Hintergrund ist der Fall eines Priesters, der im Februar 2022 vom Landgericht Köln zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Er hatte von 1993 bis 2018 neun Mädchen in Gummersbach, Wuppertal und Zülpich teils schwer sexuell missbraucht. Das jüngste Opfer war erst neun Jahre alt. Der Priester wurde inzwischen aus dem Klerikerstand entlassen.

Nun klagt eine frühere Pflegetochter des Priesters, die in den späten 70er und frühen 80er Jahren Opfer wurde, auf 830 000 Euro Schmerzensgeld. Dieses Verfahren steht laut der Sprecherin des Landgerichts erst am Anfang. Wann der Fall vor Gericht verhandelt wird, steht noch nicht fest.

In einem ähnlichen Fall hatte das Kölner Landgericht im Juni einem anderen Missbrauchsbetroffenen 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der Kläger war in den 70er Jahren als Messdiener viele Jahre lang von einem Priester sexuell missbraucht worden. Erzbischof Rainer Maria Woelki hatte in dem Fall entschieden, keine Verjährung geltend zu machen.

© dpa
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