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Mutmaßliches PKK-Führungsmitglied in Hamburg vor Gericht

Er soll in Deutschland Leitungsaufgaben für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK übernommen haben. Jetzt steht ein 49-Jähriger dafür in Hamburg vor Gericht.
Prozessauftakt gegen mutmaßliches PKK-Mitglied
Kurden tragen bei einer Demonstration Fahnen und Banner mit dem Porträt von Abdullah Öcalan. © Axel Heimken/dpa

Unter dem Protest pro-kurdischer Demonstranten hat vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg das Staatsschutzverfahren gegen ein mutmaßliches führendes Mitglied der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung vor. Der türkische Staatsangehörige soll laut Anklage von September 2018 bis Juni 2020 als hauptamtlicher Kader der PKK in Norddeutschland und in Nordrhein-Westfalen tätig gewesen sein.

Der Angeklagte war im März aufgrund eines von Deutschland erwirkten europäischen Haftbefehls in Zypern festgenommen und im Juni nach Deutschland überstellt worden. Seither befindet er sich in Untersuchungshaft.

Die Verteidigerin des Angeklagten verwies darauf, dass ihr Mandant keiner Gewalttat angeklagt sei und sprach von einem politischen Prozess. Der Angeklagte äußerte sich selbst auf Fragen der Vorsitzenden Richterin zunächst nur zu seiner Person. Er habe «offiziell» die türkische Staatsangehörigkeit, sagte er. «Aber ich bin kurdischer Volkszugehöriger.»

Die Bundesanwaltschaft stuft die PKK als ausländische terroristische Vereinigung ein, die für zahlreiche Attentate und Anschläge in der Türkei verantwortlich ist. Schon seit 1993 unterliegt die PKK in Deutschland einem Betätigungsverbot.

Der 49-Jährige habe für die PKK die typischen Leitungsaufgaben eines «Gebietsverantwortlichen» und «Regionsverantwortlichen» wahrgenommen - insbesondere die Koordination der organisatorischen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft bei der Verlesung der Anklage. Außerdem soll er in Nordrhein-Westfalen die Sammlung von Spenden beaufsichtigt haben.

Laut Anklage war der Mann zunächst im PKK-Gebiet «Hamburg» und in der aus den Gebieten «Hamburg», «Bremen» und «Kiel» bestehenden PKK-Region «Hamburg» tätig. Später habe er die Aufgaben dann im PKK-Gebiet «Köln» und der aus den Gebieten «Köln», «Bonn», «Düsseldorf», «Duisburg» und «Essen» bestehenden PKK-Region «Nordrhein» übernommen. Als Regionalverantwortlicher habe er den jeweiligen Gebietsverantwortlichen Anweisungen erteilt und selbst an die PKK-Europaführung berichtet.

Die Beweismittel der Bundesanwaltschaft für eine «vermeintliche PKK-Mitgliedschaft» fußten fast ausschließlich auf SMS, wenigen Telefonaten und Erkenntnissen des Verfassungsschutzes, sagte die Anwältin. «Ausgeblendet wurden Inhalte, die gegen eine solche Annahme sprechen.»

Ihr Mandant habe als «politischer Kurde» bereits seit den 1990er Jahren «ein langes Verfolgungsschicksal in der Türkei» erlitten und habe dort mehr als elf Jahre im Gefängnis gesessen, wobei er auch Foltererfahrungen habe machen müssen, sagte die Verteidigerin. In Zypern sei ihm politisches Asyl gewährt worden. Dass gegen den 49-Jährigen nun in Deutschland vorgegangen werde, erwecke den Anschein, dass man dem Druck des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan nachgebe, politische Gegner auch im Ausland zu verfolgen.

Sie kritisierte die Einstufung der PKK in Deutschland als ausländische terroristische Vereinigung. Zwar führe die PKK in der Türkei einen bewaffneten Kampf gegen ein unter Erdogan autokratisch geführtes System «mit diktatorischen Zügen». Der Kampf richte sich aber nicht gegen zivile Ziele. «Die Guerilla versteckt sich nicht, sondern sie operiert offen wie eine Armee.» Zugleich hätten kurdische Kämpfer in Nordsyrien und im Nordirak auch an der Seite westlicher Staaten maßgeblich zur Zerschlagung der Terrorherrschaft des IS beigetragen, während Erdogan «seit Neuestem sogar die Terrororganisation Hamas» unterstütze.

Vor Prozessbeginn hatten Unterstützer des Angeklagten vor dem Gerichtsgebäude demonstriert. Auf einem Plakat stand «Gegen die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung». Sie forderten die Freilassung des 49-Jährigen. Im Gerichtssaal wurde der Angeklagte von seinen Unterstützern mit Applaus aus dem vollbesetzen Zuschauerraum begrüßt. Dabei zeigte er das Victory-Zeichen.

© dpa
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