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Polizisten vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen

Das Kölner Landgericht hat fünf Polizeibeamte vom Vorwurf der gemeinschaftlichen Körperverletzung im Amt freigesprochen. «Die Beamten sind schon deshalb für die Verletzungen des Geschädigten nicht verantwortlich, weil der Einsatz rechtens war», sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung in dem Strafprozess am Mittwoch in Köln.
Polizist im Einsatz
Ein Polizist steht auf einem Weihnachtsmarkt. © Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild

Mit den Freisprüchen folgte das Gericht den Anträgen der Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen von über einem Jahr gegen zwei Beamte gefordert, die aus ihrer Sicht die Haupttäter gewesen sein sollen. Das hätte für diese beiden Beamten die Entfernung aus dem Dienst bedeutet.

Den Männern im Alter zwischen 25 und 42 Jahren war von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt worden, im April 2021 einen betrunkenen 59-Jährigen ohne polizei- oder strafrechtliche Grundlage zu Boden gebracht, geschlagen und getreten zu haben. Zuvor hatte der Mann die Beamten am Rande eines Einsatzes «angepöbelt», wie es im Urteil hieß.

Knapp zwei Monate nach dem Einsatz starb der 59-Jährige. Ein rechtsmedizinisches Gutachten hatte keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem Polizeieinsatz und dem Tod des Mannes festgestellt. Der erlittene Rippenbruch habe im Zusammenspiel mit erheblichen Vorerkrankungen den Tod begünstigt. Damit könne dieser nicht den Beamten zugerechnet werden, erklärte das Kölner Landgericht.

Außerdem waren zwei der Beamten wegen Verfolgung Unschuldiger angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen zur Last gelegt, im Anschluss an den Einsatz eine falsche Anzeige gegen den 59-Jährigen verfasst zu haben. Auch von diesem Vorwurf wurden die Männer freigesprochen.

Lediglich ein Beamter wurde wegen Verrats von Dienstgeheimnissen schuldig gesprochen und vom Gericht verwarnt. Er soll unbefugt Informationen aus dem Polizeicomputer an Dritte weitergegeben haben. Das Gericht behielt sich eine Geldstrafe in Höhe von 2800 Euro vor.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision beim Bundesgerichtshof ist möglich.

© dpa
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