Weil das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer belastet war, riet das Gericht zu einem Vergleich, auf den sich die Streitparteien dann auch einigten: Der Rezeptionist bekommt 8000 Euro Abfindung und kehrt nicht auf die Stelle zurück. Er arbeitet inzwischen für eine Zeitarbeitsfirma als Hausmeister.
Der Kläger hatte zuvor an der Rezeption einer Jugendherberge gearbeitet. Während der Spätschicht hatte er sein Hybridauto an einer 220-Volt-Steckdose im Flur eines Seminartraktes aufgeladen, obwohl dies laut Hausordnung verboten gewesen sei, wie der Arbeitgeber argumentiert hatte. Diese Hausordnung habe nur für die Gäste gegolten, stellte das Gericht dagegen fest.
Die Kammer hatte Zweifel, ob von einem unerlaubten Laden auszugehen sei. Der Kläger hatte behauptet, die stellvertretende Chefin habe ihm das Laden erlaubt, was diese aber bestritten hatte. Zudem war das Laden anderer elektronischer Geräte der Mitarbeiter geduldet worden.