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Sterbenden fotografiert: Staatsanwaltschaft greift Urteil an

Der Prozess gegen eine Autofahrerin, die nach einem tödlichen Unfall den Sterbenden fotografiert hatte und weitergefahren war, geht in die nächste Runde. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft kündigte am Dienstag auf Anfrage an, gegen das Urteil des Amtsgerichts Rechtsmittel einzulegen. Das Gericht hatte die 41-Jährige in der vergangenen Woche zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und vier Monate Haft gefordert - ohne Bewährung. Das Verhalten der Angeklagten hatte im Juli 2022 für bundesweite Schlagzeilen gesorgt.

Die Frau soll illegal gewendet und dadurch den tödlichen Unfall verursacht haben. Damals war ein 60-jähriger Motorradfahrer bei einem Ausweichmanöver ins Rutschen gekommen. Der Mann war gegen die Umzäunung eines Baums geprallt und gestorben.

Sie habe den Unfall gar nicht mit ihrem Wendemanöver in Verbindung gebracht, es habe keine Kollision mit ihrem Wagen gegeben, hatte die Angeklagte erklärt. Den verunglückten Motorradfahrer habe sie mit ihrem Mobiltelefon fotografiert und das Foto an ihren Chef geschickt, «damit er mir glaubt, dass es später wird, weil es einen Unfall gab», hatte die 41-Jährige ausgesagt.

Das Gericht hatte die Frau wegen fahrlässiger Tötung und Verletzung der Persönlichkeitsrechte verurteilt, sie vom Vorwurf der Unfallflucht aber freigesprochen: Die Situation sei unübersichtlich gewesen. Ein Gutachten hatte zudem ergeben, dass der Motorradfahrer deutlich schneller als erlaubt gefahren war.

© dpa
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