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Tag vier im Prozess AfD gegen den Verfassungsschutz

Weiter geht es am Freitag im Streit der AfD mit dem Verfassungsschutz vor einem Gericht in Münster. Eine Entscheidung wird es am vierten Verhandlungstag aber nicht geben.
Berufungsverfahren zur Einstufung der AfD durch Verfassungsschutz
Bei der Fortsetzung im Berufungsverfahren um den Streit der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz, steht Maximilian Krah (l) (AfD), Mitglied des Europäischen Parlaments vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster und unterhält sich mit dem Rechtsanwalt Christian Conrad. © Guido Kirchner/dpa

Im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz setzt das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitag (9.00 Uhr) die mündliche Verhandlung fort. Ein Urteil wird am vierten Verhandlungstag nicht erwartet. Bis zu den Sommerferien hat der Vorsitzende Richter Gerald Buck noch weitere elf Termine angesetzt.

In dem Verfahren geht es um die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Der 5. Senat des OVG soll klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das Bundesamt mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.

© dpa
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