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Tödlicher Polizeieinsatz: Beamte rechtfertigen Vorgehen

Im Prozess um den Tod eines jungen Flüchtlings bei einem Polizeieinsatz in Dortmund haben erstmals angeklagte Beamte ausgesagt - auch der Einsatzleiter. Worte des Bedauerns fallen nicht.
Prozess um tödlichen Polizeieinsatz
Die fünf angeklagten Polizeibeamtinnen und -beamten kommen in den Gerichtssaal des Landgerichts. © Rolf Vennenbernd/dpa

Der erste, der im vielbeachteten Prozess um den Tod des jungen Flüchtlings Mouhamed Dramé in einem Polizeieinsatz in Dortmund vor knapp zwei Jahren das Schweigen der fünf angeklagten Polizisten bricht, ist der Einsatzleiter. Bedauern wird er nicht ausdrücken, auch keine eigenen Fehler oder die seiner Untergebenen als solche benennen. In der nüchternen Sprache eines Polizeiberichts schildert er am Mittwoch vor dem Landgericht Dortmund vielmehr, warum er überzeugt ist, alles richtig gemacht zu haben: Mit Pfefferspray wollte er den Jugendlichen entwaffnen lassen, Taser und Maschinenpistole dienten nur der Sicherung der Kollegen. Alle Einsatzmittel wurden benutzt.

«Wir waren der Meinung, als wir noch vor Ort waren, dass der Einsatz gut gelaufen ist», erinnert sich der 55-Jährige. Das Ausmaß der Verletzung sei da nicht klar gewesen, stellt er klar, als ein Raunen durch den Gerichtssaal geht. Fünf Schüsse hatten den Jugendlichen verwundet. Er starb kurz darauf im Krankenhaus. Der Schütze ist nun wegen Totschlags angeklagt. Zwei Kolleginnen und ein Kollege wegen gefährlicher Körperverletzung, ihr Chef wegen Anstiftung zu dieser.

Seit elf Verhandlungstagen versucht das Landgericht Dortmund zu rekonstruieren, wie es dazu kommen konnte - und ob nicht erst das polizeiliche Eingreifen die zunächst statische Lage eskalieren ließ. Staatsanwaltschaft, Zeugen und nun auch die ersten zwei von fünf angeklagten Polizeibeamten haben seit Prozessauftakt im Wesentlichen einen ähnlichen Ablauf geschildert: Mitarbeiter der Jugendhilfeeinrichtung, in der Mouhamed Dramé seit Kurzem lebte, hatten die Polizei verständigt, weil er mit einem Messer auf den eigenen Bauch gerichtet, regungslos in einer Nische im Innenhof der Einrichtung kauerte und auf Ansprache nicht reagierte. Auch Polizeibeamte scheiterten beim Versuch, ihn anzusprechen oder Blickkontakt aufzunehmen.

Der Einsatzleiter hatte daher angeordnet - wie er es nach eigenem Bekunden schon häufig in ähnlichen Einsatzlagen mit Erfolg getan habe - den Jugendlichen mithilfe von Pfefferspray zu entwaffnen. Taser und Maschinenpistole «sollten ausschließlich der Sicherung dienen», betont er in seiner Aussage. Die Frage, ob er Alternativen zu seiner Strategie gesehen habe, verneint er: Er habe keine Zeit gehabt. So wie der 16-Jährige nach vorn lehnte, hätte er sich «bei kleinster Bewegung das Messer in den Bauch gerammt», schildert er seine Wahrnehmung. Als Polizei habe sich niemand vorgestellt: «Ich gehe schon davon aus, dass er unser geballtes Auftreten als Polizei irgendwie mitbekommen hat». Die Worte «Messer weg» und «Pfefferspray» seien vorab aber nicht an ihn gerichtet worden, sagt er auf Nachfrage.

Durch einen Zaun hinweg entleerte die Kollegin auf das Einsatzkommando hin ihr Pfefferspray. Doch Dramé reagierte nicht wie von den Polizisten erwartet: Er rieb sich nicht die Augen, ließ das Messer nicht fallen, sondern sprang auf und bewegte sich mit dem Messer nach vorne gerichtet auf die Beamten zu - raus aus der Nische. Dann knallte es mehrfach, weil erst zwei Taser, Sekunden danach die Maschinenpistole abgefeuert wurden.

Er habe eigenmächtig beschlossen, den ihm zugewiesenen Taser zu benutzen, erklärt später der 34-jährige Angeklagte, der ebenfalls hinter dem Zaun postiert war: «Für mich war schon Gefahr für Leib und Leben gegeben. Ich wusste nicht, was er mit dem Messer vorhat», so der Polizist. Auch er hatte keine Bedenken angesichts des raschen Pfefferspray-Einsatzes seiner Kollegin: «Soll ich darauf warten, dass Herr Dramé sich das Messer in den Bauch rammt und dann stehen 12 Leute rum und haben nichts getan?»

Dass die Polizei sich auf Notwehr und Nothilfe berufe, sei wenig überraschend, so die Einordnung von Nebenklagevertreterin Lisa Grüter, nachdem der Richter für diesen Tag die Verhandlung beendet hat. Sie hält das Vorgehen der Polizei für unrechtmäßig, ist überzeugt, der Einsatz des Pfeffersprays habe unnötigerweise Bewegung in eine ansonsten ruhige Situation gebracht - und damit dem fatalen Ende des Einsatzes erst den Weg bereitet. Reue oder Bedauern habe sie den Aussagen der Angeklagten jedoch nicht entnommen, sagt Grüter. Vielmehr habe sie Polizisten gehört, die «eine aus ihrer Sicht gerechtfertigte Diensthandlung beschreiben.»

Sie vertritt zwei Brüder des Getöteten aus dem Senegal, die nach Deutschland gekommen sind, um den Prozess zu verfolgen. Dass die Brüder heute hätten hören müssen, dass der Einsatz aus Sicht der Polizei gut verlaufen sei, ohne ein menschliches Wort des Bedauerns, sei fürchterlich: «Bei diesem Einsatz ist ihr Bruder ums Leben gekommen, ihr Bruder, der in einer Notlage war und Hilfe brauchte und am Ende tot war.»

Am 22. Mai wird es wieder Zeit für die Aussage von Angeklagten geben: Aussagen will dann auch der Schütze.

© dpa ⁄ Florentine Dame, dpa
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