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Umwelthilfe-Klage zu Gewässerschutz vor NRW-OVG erfolglos

Die Deutsche Umwelthilfe fordert strengere Maßnahmen zum Schutz von Gewässern vor Düngern in der Landwirtschaft. Ob die Forderungen an den Bund berechtigt sind, sollte ein Gericht in Münster klären. Dazu aber kam es nicht.
Oberverwaltungsgericht
An der Außenfassade steht auf einem Schild der Schriftzug: «Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen». © Guido Kirchner/dpa

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit einer Klage vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert. Die Umweltorganisation wollte erreichen, dass die Bundesrepublik ihr Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Verunreinigungen durch Dünger aus der Landwirtschaft fortschreibt. Aus formalen Gründen aber beschäftigte sich das Gericht am Donnerstag in der mündlichen Verhandlung nicht mit dieser Frage und lehnte es ab zu bewerten, ob der Bund mehr tun muss. Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. (Az: 20 D 8/19.AK)

Die Klage sei zwar zulässig, sagte der 20. Senat in seiner Urteilsbegründung. Auch sei es legitim, dass die Umweltorganisation die Fortschreibung des Aktionsplans per Klage einfordern will. Das Problem sei aber eine Vorschrift aus dem Umweltrecht und die juristische Stellung der DUH. Die Umweltorganisation wird bei Öffentlichkeitsbeteiligungen angehört und hat im Gegensatz zu Privatpersonen Klagerechte.

Im Fall der Nitratrichtlinie und dem Nationalen Aktionsprogramm hatte sich die Klägerin DUH auch 2016 und 2019 bei Anhörungen geäußert. Aber nur unzureichend, wie das OVG befand. Eine ausreichende Auseinandersetzung mit dem Thema habe dabei nicht stattgefunden, betonte der 20. Senat. Sich dann in einer Klage auf Punkte zu berufen, die in der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, sei rechtlich ausgeschlossen.

Vom Vorsitzenden Richter gab es in der mündlichen Urteilsbegründung auch mahnende Worte. Mit den besonderen Rechten der Umweltorganisationen seien auch Pflichten verbunden, sagte Dirk Lechtermann. An die Umweltorganisationen würden höhere Anforderungen gestellt als an die Bürger. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung handele es sich um ein Verfahren mit strengen Regeln. «Das ist sehr formal», sagte der Vorsitzende des 20. Senats. Und es sei wichtig, die Regeln einzuhalten. Die Umweltverbände würde das im Gegenzug ja auch einfordern. Ein späteres Klageverfahren helfe als Ersatz nicht weiter.

«Wir werden die Urteilsbegründung prüfen, aber davon gehe ich aus», sagte Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner der Deutschen Presse-Agentur auf die Frage, ob die DUH Revision am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen wird.

© dpa
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