Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die nach der mündlichen Verhandlung vom 21. November schon von dem Gerichtserfolg berichtet hatte. Mit der Begründung liegt nun ein wirksames Urteil vor. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließ der zuständige Senat eine Revision gegen die Entscheidung zu.
In Deutschland liegt die Ems nach Gerichtsangaben zu etwa 70 Prozent in Niedersachsen und etwa 30 Prozent in Nordrhein-Westfalen. Sie sei im Umland stark geprägt durch intensive Tierhaltung und Ackernutzung. Diese Nutzung müsse so geändert werden, dass der Grenzwert für Nitrat schnellstmöglich erreicht und eine Verschlechterung des Wasserzustands verhindern werde, teilte das Gericht mit.
Die Umwelthilfe sprach Ende November von einem guten Zeichen für den Grund- und Trinkwasserschutz. Die Entscheidung sichere endlich dem Trinkwasserschutz Vorrang vor den Profitinteressen der Fleischindustrie, die ursächlich sei für die Überdüngung durch zu viele Tiere auf zu wenig Fläche, sagte damals der Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.