Betroffen von der Verfügung sind am Donnerstag:
- Hochsauerlandkreis
- Kreis Olpe
- Kreis Siegen-Wittgenstein
- Stadt Aachen
- Stadt Bonn
- Stadt Köln
- Städteregion Aachen
- Kreis Düren
- Kreis Euskirchen
- Oberbergischer Kreis
- Rhein-Erft-Kreis
- Rheinisch-Bergischer Kreis
- Rhein-Sieg-Kreis
In Leverkusen und im Kreis Heinsberg sollen die Schulen selbst entscheiden, ob sie den Präsenzunterricht aussetzen.
Überall sonst könnten Eltern am Donnerstagmorgen selbst entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar und sicher ist, sagte eine Sprecherin in Arnsberg.
Für Lehrer gilt die Regelung nicht - sie müssen in der Schule erscheinen, wenn die Witterungsverhältnisse dies zulassen. Ob der Unterricht an einer der betroffenen Schulen ganz ausfällt oder ob Distanzunterricht stattfindet, entscheidet jeweils die Schulleitung.