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Zweiter Prozess nach Säureangriff: Angeklagter schweigt

Für den Säureanschlag auf den Energiemanager Bernhard Günther wurde bereits ein Mann verurteilt. Jetzt steht der mutmaßliche zweite Angreifer vor Gericht. Dem Opfer geht es aber um mehr.
Prozess nach Säureattacke
Der Anwalt des Nebenklägers Martin Meinberg steht zu Beginn des Prozess gegen den zweiten Tatverdächtigen nach Säureangriff auf Spitzenmanager im Landgericht in Wuppertal. © Henning Kaiser/dpa

Mit der Verlesung der Anklage hat der zweite Prozess um den Säureangriff auf den Energie-Manager Bernhard Günther begonnen. Anschließend kündigte der Angeklagte an, sich zur Sache nicht äußern zu wollen. Er verwies auf seine Anwälte. Aber auch die Verteidiger nutzten die vom Landgericht Wuppertal eingeplante Zeit am Mittwochmorgen nicht für eine Erklärung. Vor der ersten Zeugenvernehmung unterbrach das Gericht daraufhin die Verhandlung.

Auf Günther war vor fast sechs Jahren ein Anschlag verübt worden. Zwei Maskierte lauerten dem Manager in der Nähe seines Privathauses in Haan bei Düsseldorf auf und übergossen ihn nach einer Joggingrunde mit hochkonzentrierter Schwefelsäure. Den Auftrag dafür sollen sie laut den Ermittlungen im Februar 2018 erhalten haben. Nach den Ermittlungen handelte es sich bei einem der beiden um den heute 36-jährigen Serben. Die Anklage lautet auf absichtlich verursachte gemeinschaftliche Körperverletzung.

Der zweite Täter mit belgischem Pass ist wegen des grausamen Angriffs bereits rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Günthers Ziel ist es nach wie vor, den Auftraggeber des heimtückischen Anschlags ans Licht zu bringen, wie sein Anwalt Martin Meinberg vor dem zweiten Prozess sagte. Er vertritt die Nebenklage.

Der inzwischen 56-Jährige musste mehrfach operiert werden. Augenlider und Teile seiner Gesichtshaut wurden transplantiert. Günther war damals Finanzchef des Energiekonzerns Innogy, der wenige Tage später vom Eon-Konzern übernommen wurde. Heute ist er Manager beim finnischen Energieversorger Fortum mit mehr als 19 000 Mitarbeitern und Aufsichtsrat bei der Essener Thyssenkrupp AG.

Am ersten Prozesstag war Günther nicht im Landgericht. Am 11. Januar soll er nach Auskunft seines Anwalts als Zeuge vernommen werden. Dann werde sein Mandant erstmals als Nebenkläger persönlich in den Gerichtssaal kommen. Die am Mittwoch als Zeugen vernommenen Polizeibeamten wiederholten ihre Aussagen aus dem ersten Prozess. Sie waren zuerst am Tatort angekommen und hatten Spuren wie den Glasbehälter gesichert, in dem die Säure transportiert worden war.

Der jetzt angeklagte mutmaßliche zweite Maskenmann war bereits einmal festgenommen worden. Günther hatte ausgesagt, ihn wiederzuerkennen. Dennoch kam der Mann wieder auf freien Fuß, weil die Beweise nicht reichten. Doch im vergangenen Frühjahr klickten die Handschellen erneut.

Grund dafür waren wohl Aussagen des verurteilten Belgiers im ersten Prozess. Er hatte im Gerichtssaal Namen genannt und Dinge geschildert, die Anlass für weitere Ermittlungen waren, sagt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft nach der zweiten Festnahme. Angedeutet hatte das auch der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung: Es seien Umstände zu Tage gefördert worden, nach denen Günther mit dem Wiedererkennen des anderen Mannes doch richtig gelegen haben könnte.

Der Hinweis auf den Angeklagten und den Verurteilten war von einem unbekannten Hinweisgeber gekommen, der gegen erhebliche Geldzahlungen von mehr als 150.000 Euro die Namen genannt hatte. Das Energieunternehmen Innogy, bei dem Günther zur Zeit der Tat Finanzvorstand war, hatte nach der Tat eine hohe Belohnung für die Ergreifung der Täter ausgesetzt.

© dpa
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