Beim Kauf von Kinderspielzeug empfahl das Amt Verbrauchern, schlecht verarbeitete Produkte mit scharfen Kanten oder mit starken Chemiegerüchen lieber im Laden stehenzulassen. Das GS-Zeichen («Geprüfte Sicherheit») sei als vertrauenswürdiges Siegel empfohlen, während das CE-Zeichen keine unabhängige Prüfung garantiere.
Gerade Kinder unter drei Jahren neigten dazu, Spielzeug in den Mund zu nehmen, wobei Teile verschluckt oder eingeatmet werden könnten, hieß es. Wichtig sei daher auch eine Analyse im Labor auf mögliche giftige Stoffe.
In diesem Jahr seien unter anderem in drei verschiedenen Proben von Fingermalfarbe verbotene und Allergie auslösende Konservierungsstoffe gefunden worden. In anderen Fingermalfarben fand das Amt nicht zugelassene Farbstoffe. Zwei Spielzeugproben aus Papier und Pappe seien mit Blick auf krebserregende oder nierentoxische Stoffe (die Chlorpropanole 1,3-DCP oder 3-MCPD) auffällig gewesen. Da es für die Stoffe noch keine gesetzlichen Grenzwerte gebe, konnten sie nicht aus dem Verkehr gezogen werden, hieß es.