199 Anträge wurden den Angaben zufolge abgelehnt. 17 Fälle seien auf andere Art und Weise erledigt worden, etwa indem der Antrag zurückgenommen wurde oder der Antrag an ein anderes zuständiges Bundesland weitergereicht wurde. Die verbliebenen 387 Fälle sind laut Landesamt noch in Bearbeitung.
Das Landesamt teilte mit, nicht jede Erkrankung, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auftrete, stelle einen Impfschaden dar. Unter einem anzuerkennenden Impfschaden verstehe man die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer «über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch eine öffentliche Schutzimpfung». Hierbei müssten sowohl die Impfung an sich, die gesundheitliche Schädigung danach und ein über sechs Monate hinausgehender, bleibender Gesundheitsschaden bewiesen werden.