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Dehoga für einfachere Rückgaberegeln für Einwegverpackungen

Per Gesetz sollen Plastik-Einwegverpackungen bei Essen zum Mitnehmen eingedämmt werden. Der Dehoga findet die Idee grundsätzlich gut. Es hakt aber bei der Rückgabe des als Ersatz genutzten Mehrweggeschirrs.
Pflicht zu Mehrweg-Angeboten
In einer Spüle wird eine Mehrwegverpackung eines Restaurants in Trier gereinigt. © Harald Tittel/dpa

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga fordert einfachere Rückgabemöglichkeiten bei der Mehrweg-Angebotspflicht für Speisen zum Mitnehmen. Der Dehoga unterstütze die Maßnahme und finde sie grundsätzlich gut, sagte der rheinland-pfälzische Verbandspräsident Gereon Haumann der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Es gebe jedoch zu wenige Rücknahmestellen für die verschiedenen Mehrweg-Systeme.

«Wenn die Mehrweg-Angebotspflicht dauerhaft Erfolg haben soll, dann muss die Rückgabe so einfach sein wie bei der Rückgabe eines leeren Sprudelkastens», mahnte Haumann. «Den kann ich überall zurückgeben. Und so muss das auch beim Mehrweggeschirr sein.» Es gebe jedoch zu viele verschiedene Anbieter an zu wenigen Stellen.

Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs verkaufen, müssen seit Anfang 2023 neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen dafür anbieten - sofern sie Einweg-Verpackungen aus Kunststoff nutzen. Bei Getränken aller Art muss es eine Mehrweg-Alternative geben.

Ausnahmen gelten für kleinere Geschäfte, die nicht größer als 80 Quadratmeter sind und höchstens fünf Beschäftigte haben. Dort müssen Kunden aber die Möglichkeit bekommen, eigene Behälter befüllen zu lassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

«Wir brauchen entweder die Verpflichtung, dass jeder Ausgeber von Mehrweggeschirr das Geschirr auch anderer Anbieter zurücknehmen muss oder die Anbieter müssen sich auf gewisse Standards oder bestenfalls auf einheitliche Behältnisse einigen», forderte der Dehoga-Präsident. «Eine Sprudelflasche sieht ja auch gleich aus und hat je nach Inhalt nur ein anderes Etikett.»

Die Einführung der Mehrweg-Angebotspflicht sei von der Politik überhastet und nicht konsequent genug erfolgt. Es hätte nach Haumanns Auffassung einen viel längeren Vorlauf geben müssen mit dem Ziel: Einheitliches Mehrweggeschirr von unterschiedlichen Anbietern mit ausreichend vielen Rückgabestellen wird verpflichtend und nach entsprechender Übergangszeit der parallelen Anwendung nur noch Mehrweg und Einweggeschirr gar nicht mehr.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kritisierte die Umsetzung der Regelung. Obwohl das Verpackungsgesetz seit Januar 2023 eine Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen vorschreibt, werde diese teilweise nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Das habe eine Stichprobenerhebung im Vorjahr gezeigt.

Demnach hätten mindestens 35 Prozent der Betriebe bei dieser Vor-Ort-Stichprobe im Mai die Mehrwegangebotspflicht nicht umgesetzt, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet wären, berichteten die Verbraucherschützer. Von allen angeschriebenen Landkreis- und Stadtverwaltungen sei nur die Hälfte der Kommunen bereit gewesen, Auskunft zur Kontrolle der Mehrwegangebotspflicht zu geben. Daher sei eine abschließende Bewertung zum Gesetzesvollzug nicht möglich.

Die Verbraucherzentrale forderte die konsequente Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht durch Betriebe mit einem Mitnahmeangebot sowie deren regelmäßige Kontrolle durch die zuständigen Behörden. Zudem sollte der Entwurf zum Gesetz für weniger Verpackungsmüll schnell vorangebracht werden, damit durch den Einsatz von Papier, Karton und Alufolie die Mehrwegangebotspflicht nicht mehr umgangen werden kann.

Der Verpackungsmüll in der EU soll in den kommenden Jahren stark reduziert werden. Die Umweltministerinnen und Umweltminister der Länder hatten sich im Dezember darauf geeinigt, dass bis 2030 alle auf den Markt gebrachten Verpackungen recycelbar sein müssen.

© dpa
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