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Ein Monat Cannabis-Freigabe: Wenig Kontrollen, viel Kritik

Im ersten Monat seit der Cannabis-Legalisierung hat es im Saarland wohl nur wenig Verstöße und Kontrollen zum Konsum in der Öffentlichkeit gegeben. Das hat offenbar mehrere Gründe.
Cannabis-Teillegalisierung
Ein Mann zündet sich einen Joint an. © Hannes P Albert/dpa

Das seit einem Monat gültige Gesetz zur Cannabis-Legalisierung wirft nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei im Saarland viele Fragen und Probleme auf. «Es gibt sowohl bei der Bevölkerung als auch der Polizei große Handlungsunsicherheiten», sagte der GdP-Landesvorsitzende Andreas Rinnert der Deutschen Presse-Agentur. Bei der Polizei fehle es nach wie vor an entsprechender Ausstattung wie zum Beispiel Feinwaagen oder modernen Analyseinstrumenten, um den THC-Gehalt (Wirkstoffgehalt von Tetrahydrocannabinol) zu bestimmen. «Und es fehlt an Absprachen. Nahezu überall sind die grundsätzlichen Zuständigkeiten nicht klar geregelt», kritisierte Rinnert. Weder zwischen Polizei und Ordnungsbehörden noch zwischen Bundespolizei, Zoll und Landespolizeien untereinander.

Seit dem 1. April sind in Deutschland der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen legal. Für Minderjährige und in Sichtweite von Schulen und Jugendeinrichtungen ist der Konsum verboten.

«Innerhalb der Polizeien ist vielerorts nicht geklärt, wie mit Cannabiskonsum in der Belegschaft nunmehr umzugehen ist», sagte der GdP-Chef. Es gebe bislang kein einheitliches Vorgehen und keine strukturierten Fortbildungsangebote zur neuen Gesetzeslage für die Polizisten. Man behelfe sich hier bislang zum Beispiel «mit eilig zusammengeschriebenen Handlungsanleitungen», so Rinnert. Sein Eindruck sei, dass sich die Kolleginnen und Kollegen, die ohnehin schon überaus stark in ihrem alltäglichen Dienst gefordert seien, in ihrer Kontrolltätigkeit eher zurückhielten. «Zum einen sicherlich, weil oftmals ohnehin das Personal fehlt, zum anderen aber schlichtweg um hier keine Fehler zu machen», sagte er.

Seit der Einführung des neuen Gesetzes ist der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis im öffentlichen Raum nun straffrei. Für den privaten Raum gilt die Grenze von 50 Gramm.

Nach Ansicht von Polizei-Pressesprecher Stephan Laßotta ist es für eine Bilanz, welche Folgen das neue Cannabis-Gesetz habe und ob es zu Verstößen in der Öffentlichkeit komme, noch zu früh. Ob und in welcher Höhe Bußgelder verhängt worden seien, darüber erhalte die Polizei keine Rückmeldung von der Staatsanwaltschaft beziehungsweise Bußgeldstellen. Auch gebe es keine Hinweise, ob nun vermehrt Bürgerinnen und Bürger aus Frankreich zum Konsum nach Deutschland kämen. «Kiffen ist ja für Erwachsene jetzt in der Öffentlichkeit erlaubt - nur an bestimmten Örtlichkeiten und zu bestimmen Zeiten nicht.» Wenn jemand nicht dagegen verstoße, gebe es auch keinen Anlass zur Überprüfung.

Ob der Cannabis-Konsum seit dem 1. April zugenommen habe, lässt sich Laßotta zufolge noch nicht sagen. Seiner Ansicht nach spiele jedoch auch das schlechte Wetter eine Rolle, dass das Kiffen in der Öffentlichkeit noch nicht so offensichtlich sei. «So wie man sich das vorstellt, die typischen Runden abends auf der grünen Wiese, hat es das noch nicht gegeben», sagte er.

Ein Konsumverbot gilt nicht nur in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen, sondern auch in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Nur wenn es beispielsweise von Schulen oder Geschäftsleuten Beschwerden über öffentlichen Konsum dort geben würde, würde die Polizei kontrollieren. Aber nicht ohne konkreten Anlass. Laßotta: «Es ist nicht so, dass wir dafür mit starken Kräften durch die Saarbrücker Bahnhofstraße gehen.»

Der saarländische Innenminister Reinhold Jost (SPD) hat nach eigenen Aussagen «nach wie vor große Bedenken gegen das Cannabis-Gesetz». Insbesondere, was die Umsetzung betreffe, werde das Gesetz dem Anspruch, Gesundheit und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, nicht gerecht. «Wir sollten stattdessen verstärkt auf Prävention, Aufklärung und Rehabilitation setzen, um Drogenmissbrauch zu bekämpfen und unsere Gesellschaft zu schützen», appellierte er.

Nach Ansicht von GdP-Chef Andres Rinnert müsse man einen Monat nach der Legalisierung von Cannabis feststellen, dass die Politik die Gesetzesänderung «ganz offensichtlich verschlafen» habe. Seine Bilanz: «Die Ordnungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen sind weitestgehend unvorbereitet von der neuen und überaus lückenhaften Gesetzeslage überrollt worden.»

© dpa ⁄ Katja Sponholz, dpa
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