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Hochschulgesetz des Saarlandes soll modernisiert werden

Weniger Bürokratie, mehr Flexibilität, mehr Durchlässigkeit: Große Ziele für die künftige Arbeit der Hochschulen im Saarland. Ein neues Gesetz soll das bewerkstelligen.
Landtag Saarland
Das Wappen des Saarlandes hängt im Plenarsaal des saarländischen Landtags. © Oliver Dietze/dpa/Archivbild

Eine Modernisierung des saarländischen Hochschulgesetzes hat das Landesparlament am Dienstag auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz soll das Saarland im Wettbewerb um die klügsten Köpfe handlungsfähiger werden, sagte Wissenschaftsminister Jakob von Weizsäcker (SPD) im Landtag. Es gehe darum, die Dynamik im Hochschulsystem nicht durch Bürokratie auszubremsen und mehr Durchlässigkeit in der Bildung zu schaffen. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der absoluten SPD-Mehrheit an den zuständigen Ausschuss überwiesen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig auch die frühere Fachhochschule, die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW), ein eigenes Promotionsrecht bekommt. Früher habe es «eine Art Kastenwesen» zwischen Universität und Fachhochschule gegeben, weil angewandte Forschung als «forschungsschwach» gewertet worden sei, sagte der Wissenschaftsminister. Dies soll künftig anders sein. Zudem wolle man für mehr Durchlässigkeit beim Hochschulzugang sorgen. Auch ohne Berufserfahrung soll man sich an der Hochschule einschreiben können. Dies sei «ein längst überfälliger Modernisierungsschub».

Spitzenforscher sollten an der Universität künftig in einem «Fast Track Verfahren» (Schnellverfahren) angestellt werden können, um international konkurrenzfähig zu bleiben. Auch werde es eine Erleichterung bei der Berufung von Gastprofessoren geben, um Spitzenkräfte aus Wirtschaft und Politik zeitweilig in Lehrpositionen zu bringen.

Der Abgeordnete Jonas Reiter (CDU) kritisierte einen «hohen bürokratischen Aufwand» bei der vorgesehenen Änderung der Promotionsordnung. «Eine in der Theorie gute Idee wird sich wohl nicht als praxistauglich erweisen», sagte er. Er bedauerte, dass das Land künftig selbst Zielvorgaben für die Hochschulen erlassen darf, sofern man sich zuvor nicht zwischen Hochschule und Ministerium geeinigt hat. Damit würden die Hochschulen «erpressbar»: «Ein solcher Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit darf so nicht stehen bleiben.» Er fürchte, dass mit dem Gesetz «die Zügel des Ministeriums gegenüber den Hochschulen angezogen werden sollen».

© dpa
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