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Landesstelle Cybercrime: Tausende Ermittlungsverfahren

Cyberangriffe und Drogenkriminalität im Darknet: Damit beschäftigen sich die Staatsanwälte der Landeszentralstelle Cybercrime vor allem. Allerdings ermitteln sie nur in besonderen Fällen.
Cybercrime
Ein Zahlencode läuft in der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) über einen Bildschirm. © Nicolas Armer/dpa

Im Kampf gegen Computerkriminalität sind bereits Tausende Ermittlungsverfahren an der Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bearbeitet worden. «Wegen der zunehmenden Digitalisierung ist davon auszugehen, dass auch die Cyberkriminalität weiter zunehmen wird», sagte der Leiter der LZC, Oberstaatsanwalt Jörg Angerer, der Deutschen Presse-Agentur. Eine genaue Zahl der Verfahren könne er nicht nennen, nur so viel: «Es waren sicher einige Tausend.» Die Fachstelle war im Oktober 2014 gegründet worden.

Aktuell seien vor allem Ransomware-Angriffe «in erheblichem Ausmaß» festzustellen, sagte Angerer. Sie richteten sich sowohl gegen Firmen als auch gegen Behörden und Privatleute. Bei einem Ransomware-Angriff («ransom», Englisch für Lösegeld) verschlüsseln die Täter die Daten ihrer Opfer und versuchen, ein Lösegeld zu erpressen. Häufig drohen die Hacker auch mit der Veröffentlichung von vertraulichen Daten im Netz, die zuvor bei dem Angriff erbeutet wurden.

In der LZC sei man bei Cyber-Attacken aber nur in Verfahren mit besonderer Bedeutung befasst: Das sei etwa dann der Fall, wenn Unternehmen oder Behörden betroffen seien, die zu den «kritischen Infrastrukturen» (Kritis) gehörten und so als besonders schützenswert gelten würden. Zu «Kritis» zählen beispielsweise Krankenhäuser oder Energieunternehmen.

Zudem sei eine zunehmende Verlagerung der Drogenkriminalität ins Darknet feststellbar, sagte der Oberstaatsanwalt. Die Zahl der insgesamt bearbeiteten Verfahren sei auch gestiegen, weil die LZC personell aufgestockt worden sei. Neben Angerer gehörten zwei weitere Oberstaatsanwälte und zwei Staatsanwälte zum Team.

Im Fokus stünden generell Verfahren «mit besonderer Bedeutung, besonderer Schwierigkeit oder besonderem Umfang», sagte Angerer. Die LZC bearbeite ihre Verfahren «proaktiv». Das heißt, es werden gezielt Akteure im Netz herausgefiltert, um dann gegen diese zu ermitteln. Diese Vorgehensweise führe dazu, dass Verfahren gegen Täter geführt würden, die sonst nicht verfolgt würden.

«Die LZC hat sich daher als sinnvolle und notwendige Ergänzung der Staatsanwaltschaften erwiesen», sagte er. Lokale Staatsanwaltschaften reagierten anders als die LZC üblicherweise auf Strafanzeigen.

© dpa
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