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Neue Schulbaurichtlinie Mehr Platz für offene Lernformen

Rheinland-Pfalz will mehr flexible Konzepte für den Bau von Klassenzimmern, Schulhöfen und Schulgebäuden ermöglichen. Der Ansatz wird auch von der GEW unterstützt.
ChatGPT im gymnasialen Deutschunterricht
Schüler sitzen vor einem Laptop und benutzen ein KI-Tool. © Philipp von Ditfurth/dpa/Symbolbild

In den rheinland-pfälzischen Schulen soll künftig mehr Platz für offene Lernformen und Projektarbeit sein. «Das Lernen von morgen soll nicht in Räumen von gestern stattfinden», sagte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) am Donnerstag in Worms zum Start der neuen Schulbaurichtlinie. «Wir fördern Flächen statt fester Räume und schaffen so mehr Flexibilität.»

Das bedeute konkret, dass sich die Räumlichkeiten viel stärker am pädagogischen Konzept der Schule orientieren könnten, sagte die Bildungsministerin. Die Schulbaurichtlinie ermögliche innovative Lernkonzepte sowie gemeinschaftliche Lernflächen und löse damit starre Vorgaben ab.

Das Land regelt in der Schulbaurichtlinie die grundsätzlichen Voraussetzungen des Schulbaus. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Schulen den pädagogischen Anforderungen entsprechen. Die Richtlinie legt zudem fest, unter welchen Voraussetzungen das Land sich an den Baumaßnahmen der Schulträger beteiligt.

Mit derzeit mehr als 65 Millionen Euro unterstütze das Land durch das Landesschulbauprogramm die Schulträger, sagte Hubig. Zusätzlich gebe es Mittel für den Ganztagsausbau, die Mittel aus dem kommunalen Investitionsprogramm 3.0 sowie Geld aus dem kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, welches Maßnahmen an Schulgebäuden ausdrücklich vorsehe.

«Der tafelbasierte Frontalunterricht in tradierten Klassensettings muss durch eine angenehme, offene Lernumgebung und multifunktionale Schulräume abgelöst werden», sagte GEW-Landeschef Klaus-Peter Hammer. Dafür brauche es eine Schularchitektur, die sowohl kooperatives als auch individuelles Lernen didaktisch ermöglicht und somit problemlösendes sowie kreatives Denken fördert.

Es gehe nicht nur darum, durch Renovierungen oder Sanierungen ein geeignetes Lernumfeld zu schaffen, mahnte Hammer. Wichtiger sei, dass der Raumbedarf im Verhältnis zum Bildungskonzept einer Schule stehe. Die Gestaltung einer pädagogisch genutzten Fläche sollte dabei immer mit der Schulgemeinschaft entwickelt werden. Eine zeitgemäße Schulbaurichtlinie dürfe sich nicht in Definitionen von Quadratmeterzahlen oder Raumanzahlen erschöpfen.

© dpa
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