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Rehlinger für Modernisierung der Schuldenbremse

Der Haushalt 2024 steht. Die Diskussion um die Schuldenbremse geht aber weiter. Auch die saarländische Ministerpräsidentin ist für Änderungen.
Anke Rehlinger
Anke Rehlinger (SPD), saarländische Ministerpräsidentin. © Oliver Dietze/dpa/Archivbild

Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) ist für Änderungen an der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse. «Ich will nicht die Schuldenbremse abschaffen, aber ich glaube, wir brauchen eine Modernisierung der Schuldenbremse», sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom November sei die Schuldenbremse «auch zu einer Investitions- und damit zu einer Zukunftsbremse geworden».

Deshalb müsse sie den Herausforderungen angepasst werden. Rehlinger forderte die Unionsparteien auf, «jetzt kein parteitaktisches Spiel zu betreiben und sich dieser Debatte auch zu öffnen». Dies sei auch die Meinung einiger CDU-Ministerpräsidenten. «Je schneller, desto besser», sagte sie zur Dringlichkeit der Veränderung. Ob es dazu in der «jetzigen Regierungskonstellation» die Möglichkeit gebe oder ob man möglicherweise nach einem Zwischenschritt «guckt, wie die Mehrheiten stehen nach einer Bundestagswahl», bleibe abzuwarten.

Vorstellbar sei für sie etwa ein Weg wie man beim Sondervermögen für die Bundeswehr gegangen sei, das ausdrücklich per Verfassungsänderung im Grundgesetz verankert wurde. Eine solche «Art Transformations-Sondervermögen» würde dann nicht konsumtive Ausgaben, sondern nur «Zukunftsinvestitionen, die wir in unserem Land brauchen» erlauben. Die Abgrenzung sei sicherlich nicht einfach: «Aber das, was wir jetzt gerade erleben und die Klimmzüge, die man jetzt machen muss, ist erst recht nicht einfach.»

Dabei müsse beachtet werden, dass auch die Länder handlungsfähig blieben und «Spielräume» benötigten. Die Länder hätten sehr unterschiedliche Regelungen. Im Saarland gebe es keine Schuldenbremse in der Verfassung. Die Tatsache, dass es keine eigene saarländische Schuldenbremse in der Verfassung gebe, sei jetzt «vielleicht ein glücklicher Umstand».

Die Schuldenbremse wurde wegen der gigantischen deutschen Staatsverschuldung 2009 im Grundgesetz verankert. Demnach dürfen Bund und Länder ihre Haushaltsdefizite grundsätzlich nicht mehr durch die Aufnahme von Krediten ausgleichen.

© dpa
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