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Gutachten des Verfassungsschutze: AfD besteht auf Einsicht

Die AfD will es schwarz auf weiß wissen und sieht sich zu Unrecht als rechtsextrem eingestuft. Noch ist unklar, wie Gerichte ihre Forderung sehen, geheime Unterlagen einsehen zu dürfen.
Landesparteitag AfD Sachsen in Glauchau
Jörg Urban (AfD), sächsischer Landesvorsitzender, spricht in seiner Vorstellungsrede zum Spitzenkandidaten auf dem Landesparteitag der AfD. © Jan Woitas/dpa

Die AfD im Landtag fordert weiter Einblick in das Gutachten des Verfassungsschutzes zur Einstufung ihres Landesverbandes als rechtsextremistische Bestrebung. Am Dienstag kritisierte der Abgeordnete Carsten Hütter, dass Innenminister Armin Schuster (CDU) die Bitte abgelehnt habe. Er sagte, selbst der zur Geheimhaltung verpflichteten Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) verweigere Schuster die Einsicht in das 134-seitige AfD-Gutachten. Hütter ist selbst Mitglied der Kommission.

«Zu den Standards eines rechtsstaatlichen Verfahrens gehört es, dass der Beschuldigte erfährt, was ihm konkret vorgeworfen wird. Aus diesem Grund verlange ich weiterhin die unverzügliche Einsichtnahme des gesamten Gutachtens», betonte Hütter. Noch besser wäre, es der Öffentlichkeit transparent zur Verfügung zu stellen, sagte er. Anscheinend sei das Gutachten «inhaltlich jedoch derart substanzlos, dass es die AfD entlasten würde».

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage Hütters im Landtag hatte das Innenministerium auf Belange der Geheimhaltung verwiesen. «Aus Gründen des Geheimschutzes trägt der Einstufungsvermerk einschließlich der Materialsammlung einen Verschlusssachengrad und ist allein schon deshalb nicht für eine Veröffentlichung bestimmt und geeignet», hieß es. Zugleich verwies das Ministerium darauf, dass der Verfassungsschutz seine Erkenntnisse in seinem Jahresbericht mitteilt. Mit welcher Intensität und Detailgenauigkeit» lieg allein im Ermessen des Geheimdienstes.

Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen hatte im Dezember 2023 den sächsischen AfD-Landesverband als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» eingestuft. Nach Thüringen und Sachsen-Anhalt ist die Sachsen-AfD der dritte Landesverband mit einer solchen Einstufung. Die AfD Sachsen hatte am Verwaltungsgericht auch Klage wegen der Einstufung eingereicht.

© dpa
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